Alle Jahre wieder … kommt das Weihnachtsgeld, aber leider nur bei meinem Kollegen. Das stellen nicht wenige Mitarbeiter in mittleren und kleineren Unternehmen fest. Was tun, sprach Knecht Ruprecht. „Ich auch“ ist das Zauberwort, gemeint ist der Gleichbehandlungsgrundsatz. Gibt´s Weihnachtsgeld vom Chef, muß er auch alle Mitarbeiter gleich behandeln. Nur wenn er anerkennenswerte Gründe hat, darf er einzelne Beschäftigte von der Wohltat fürs meist arg angespannte Konto ausnehmen. Das ist z.B. erlaubt, wenn jemand gerade erst angefangen hat („Greenhorn“). Oder in der Probezeit ist. Nicht aber, wenn dem Chef die Nase nicht passt, Wessi oder Angestellter ist oder nur grünäugige mit langen Haaren das Jahresendschmankerl erhalten. Dann gilt der (einklagbare) Anspruch auf Gleichbehandlung.

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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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