entschied das Landesarbeitsgericht Köln auf die Kündigigungsschutzklage der Juracity-Expertin, Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring, Remscheid, die mehrere Arbeitnehmer des Krankenhauses vertrat. Nur ein Teil der 32 entlassenen Mitarbeiter hatte allerdings geklagt. Die von Frau Rechtsanwältin Schwarz-Feuring vertretenen Pflegekräfte müssen nun weiterbeschäftigt (nicht: wieder eingestellt) werden. Das Landesarbeitsgericht beanstandete sowohl die Sozialauswahl als auch die Betriebsratsanhörung. Kündigungen scheitern nicht selten an einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats. Auch die anderen Arbeitnehmer, die nicht geklagt haben, hätten so eine Weiterbeschäftigung erreichen können. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht liess das LAG Köln nicht zu. Für das Sana-Krankenhaus besteht jetzt nur noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, die aber nur in knapp 10 % aller Fälle erfolgreich ist.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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