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Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Bei unzumutbarere Hitze am Arbeitsplatz und im Büro können
Arbeitnehmer als letztes Mittel sogar die Arbeit verweigern.
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Häufig wird geschrieben, einen
Anspruch auf "Hitzfrei" im Job gäbe es anders als an Schulen
nicht, was sogar stimmt. Es stimmt insofern, weil bei
"Hitzefrei" an Schulen die Außentemperatur der Maßstab ist
und alle frei bekommen. Im Arbeitsschutzrecht ist aber nicht
die Außentemperatur maßgeblich, sondern die jeweilige
Arbeitsplatztemperatur entscheidet, ob man weiterarbeiten
muss oder nicht. Hitzefrei für alle gibt es schon deswegen
nicht, weil ja mancher im klimatisierten Büro arbeitet.
Aus der Aussage; ein "Hitzefrei" gäbe es im Arbeitsrecht
nicht, wird dann irrigerweise aber der Schluss gezogen, man
müsse bei jeder Temperatur weiterarbeiten. Das liest man
sogar auf Seiten der Arbeitsschützer. Dort steht dann
sinngemäß, der Arbeitgeber "könne" Maßnahmen zur Linderung
der Hitze ergreifen (z.B. auf den Seiten des Hamburger
Arbeitsschutzes). Das ist, um das hier mal ganz deutlich zu
sagen, juristischer Blödsinn und eine gefährliche
Verharmlosung von Hitze am Arbeitsplatz. Es würde nämlich - weiter so
konsequent vorbei gedacht - bedeuten, dass man auch bei 80
Grad am Arbeitsplatz weiterarbeiten müsste. Natürlich darf
jeder die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht wird vor
Hitze. Niemand ist gezwungen, für den Arbeitgeber seine
Gesundheit aufs Spiel zu setzen.
Falsch ist auch, wenn geschrieben wird, bei der - inzwischen
allerdings überholten -
Hitzerichtlinie ASR 6,1 handele es sich um eine
"unverbindliche" Sollvorschrift. Sollvorschriften sind, wie
der Name schon sagt, niemals unverbindlich, die Richtlinie
ASR 6.1 erst recht nicht, da sie die Ausnahmen genau
definiert. "Du sollst nicht töten" ist schließlich auch kein
unverbindliches Gebot.
Unzutreffend ist auch, die Richtlinie betreffe
nur die Hitze, die von Geräten erzeugt wird. Der durch die
Richtlinie geschützten Gesundheit ist es egal, wodurch die
Hitze erzeugt wird, ob durch Sommer, Computer, Dönerspieß
oder Hochofen. Das bestätigen inzwischen mehrere
rechtskräftige Urteile (s. dazu unten).
Die Rechtslage ist inzwischen durch die am 23.6.2010 in
Kraft getretene ASR A3.5 etwas verständlicher geregelt. Dort
ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit
Temperaturen ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt
werden dürfen. Ab 26 Grad am Arbeitsplatz soll der
Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz
muss er. Maßnahmen können sein: Lockerung des Dresscodes,
Klimageräte, Trinkwasserspender etc.
Mehr
Infos zur ASR 3.5
Wenn Sie sachliche Informationen zum Thema
"Arbeitsplatztemperatur", Arbeitsschutz und
Arbeitnehmerrechte suchen, dann sind Sie hier richtig.
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Unsere
Internetseite zum Thema "Hitzefrei"

http://www.hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de
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Empfohlen von
AUGE - Bremer Netzwerk für Arbeit
und Gesundheit e.V.
>>> Link >>>
Personalrat der Uni Dortmund: "Es
ist wieder soweit: Jedes Jahr stellt
sich die Frage, wie warm darf es an
meinem Arbeitsplatz überhaupt sein. Dazu
hat Rechtsanwalt Felser mit seinen
Kollegen eine interessante (kostenfreie)
Internetseite eingerichtet, auf der es
entsprechende Informationen gibt."
>>> Link >>> |
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Merkblatt
zum Thema "Hitzefrei"
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Unsere Interviews zum Thema
"Hitzefrei"
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Süddeutsche Zeitung vom 18.07.2003:
Interview mit Rechtsanwalt Felser: Gibt es
Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Wird's im Büro zu warm, kann der Betriebsrat
einschreiten.
>>>
Beitrag im Internet >>>
SWR 3 Topthema am 27.06.2006: Hitze am
Arbeitsplatz.
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
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Beitrag im Internet >>>
Eins Live (WDR 1) vom 25.07.2006:
Sommerhitze.
Interview mit Rechtsanwalt Felser zu
Hitzefrei im Job und Dresscode.
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Beitrag im Internet >>>
Radioeins (rbb) vom 26.07.2006: Hitze und
Arbeit. Das Recht auf Hitzefrei.
Interview mit Rechtsanwalt Hartmann
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Beitrag im Internet >>>
Mannheimer Morgen vom 22.07.2006: Keine
Chance auf Hitzefrei im Büro. Wenn es am
Arbeitsplatz wärmer als 26 Grad wird, muss
der Chef für Abhilfe sorgen
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
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Beitrag im Internet >>>
SWR 1 vom 16.07.2006: Schwitzen am
Arbeitsplatz - Wie viel Hitze ist zumutbar?
Interview mit Rechtsanwalt Felser zur
Sommerhitze am Arbeitsplatz.
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Beitrag im Internet >>>
Berliner Tagesspiegel vom 08.08.2004:
Hitzefrei gibt es nicht.
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
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Beitrag im Internet >>>
Hannoversche Allgemeine Zeitung vom
02.08.2003: Thema Sommerhitze: "Richtlinie
ist verbindlich"
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
>>> Beitrag im Internet >>>
Bild.T-Online.de: Millionen schwitzen im
Büro - Habe ich ein Recht auf Hitzefrei?
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
>>> Beitrag im Internet >>>
und viele Interviews mehr mit Rechtsanwalt
Felser und Rechtsanwalt von Hopffgarten auf
http://www.blog.felser.de und dem
JuracityBlog
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Fachbeiträge, Blogbeiträge
und Gerichtsurteile
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Felser, Hitzefrei für Arbeitnehmer ab 30°
C ? in: Competence Site März 2000
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Beitrag im
Internet >>>
Felser,
Affenhitze und die Arbeitspflicht,
in: Personalmagazin 9/2003
>>>
Beitrag im Internet >>>
Felser, Hitzefrei für Arbeitnehmer -
Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für ein
"gesundes Betriebsklima" auch während der
Hitzewelle, umfassendes Merkblatt
>>>
Beitrag im
Internet >>>
Felser,
Du sollst nicht ehebrechen - Dauerbrenner
Hitzefrei
(Blogbeitrag 21.07.2006)
>>>
Beitrag im
Internet >>>
Felser,
Bitte
kommen Sie morgen wegen der Hitze in Badehose
und Adiletten - Dresscode am Arbeitsplatz
(Blogbeitrag 24.07.2006)
>>>
Beitrag im
Internet >>>
Felser,
Sommerhitze: 37 Grad am Arbeitsplatz. Gemeinsam
ins Freibad! (Blogbeitrag 17.07.2006)
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Beitrag im Internet >>>
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Radio Energy München vom 08.07.2010
Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Rechtsanwalt Felser im Radiointerview mit Marc
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Antenne Thüringen vom 07.07.2010 (9 bis 12 Uhr)
Hitzefrei am Arbeitsplatz
Rechtsanwalt Felser im Radiointerview mit Romy
Anders
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Bild.de vom 02.07.2010
Hitze-Regeln für den Job Kommt die Deo-Pflicht
am Arbeitsplatz?
Beitrag von Guido Rosemann mit Interviewzitaten
von Rechtsanwalt Felser
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WDR 2 Westzeit vom 02.07.2010 (9 bis 12 Uhr)
Hitzefrei im Betrieb - was erlaubt ist und was
nicht
Rechtsanwalt Felser im Radiointerview mit Claas
Möller
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WDR 5 “Profit” vom 01.07.2010 (18 Uhr)
Hitzefrei im Betrieb - was erlaubt ist und was
nicht
Rechtsanwalt Felser in Radiointerview mit Claas
Möller
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WDR “Panorama” vom 01.07.2010
NRW schwitzt - Hitzefrei macht Schüler froh
Beitrag von Christine Kirchhoff mit
Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser
Urteile mehrerer Oberlandesgerichte zur
Verbindlichkeit der Hitzerichtlinie ASR 6.1
finden Sie hier
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Link >>>
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