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Hitzefrei für Arbeitnehmer?


Bei unzumutbarere Hitze am Arbeitsplatz und im Büro können Arbeitnehmer als letztes Mittel sogar die Arbeit verweigern.
 

 

Häufig wird geschrieben, einen Anspruch auf "Hitzfrei" im Job gäbe es anders als an Schulen nicht, was sogar stimmt. Es stimmt insofern, weil bei "Hitzefrei" an Schulen die Außentemperatur der Maßstab ist und alle frei bekommen. Im Arbeitsschutzrecht ist aber nicht die Außentemperatur maßgeblich, sondern die jeweilige Arbeitsplatztemperatur entscheidet, ob man weiterarbeiten muss oder nicht. Hitzefrei für alle gibt es schon deswegen nicht, weil ja mancher im klimatisierten Büro arbeitet.

Aus der Aussage; ein "Hitzefrei" gäbe es im Arbeitsrecht nicht, wird dann irrigerweise aber der Schluss gezogen, man müsse bei jeder Temperatur weiterarbeiten. Das liest man sogar auf Seiten der Arbeitsschützer. Dort steht dann sinngemäß, der Arbeitgeber "könne" Maßnahmen zur Linderung der Hitze ergreifen (z.B. auf den Seiten des Hamburger Arbeitsschutzes). Das ist, um das hier mal ganz deutlich zu sagen, juristischer Blödsinn und eine gefährliche Verharmlosung von Hitze am Arbeitsplatz. Es würde nämlich - weiter so konsequent vorbei gedacht - bedeuten, dass man auch bei 80 Grad am Arbeitsplatz weiterarbeiten müsste. Natürlich darf jeder die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht wird vor Hitze. Niemand ist gezwungen, für den Arbeitgeber seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen.

Falsch ist auch, wenn geschrieben wird, bei der - inzwischen allerdings überholten -  Hitzerichtlinie ASR 6,1 handele es sich um eine "unverbindliche" Sollvorschrift. Sollvorschriften sind, wie der Name schon sagt, niemals unverbindlich, die Richtlinie ASR 6.1 erst recht nicht, da sie die Ausnahmen genau definiert. "Du sollst nicht töten" ist schließlich auch kein unverbindliches Gebot.

Unzutreffend ist auch, die Richtlinie betreffe nur die Hitze, die von Geräten erzeugt wird. Der durch die Richtlinie geschützten Gesundheit ist es egal, wodurch die Hitze erzeugt wird, ob durch Sommer, Computer, Dönerspieß oder Hochofen. Das bestätigen inzwischen mehrere rechtskräftige Urteile (s. dazu unten).

Die Rechtslage ist inzwischen durch die am 23.6.2010 in Kraft getretene ASR A3.5 etwas verständlicher geregelt. Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen. Ab 26 Grad am Arbeitsplatz soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz muss er. Maßnahmen können sein: Lockerung des Dresscodes, Klimageräte, Trinkwasserspender etc.

Mehr Infos zur ASR 3.5

Wenn Sie sachliche Informationen zum Thema "Arbeitsplatztemperatur", Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte suchen, dann sind Sie hier richtig.
 

Unsere Internetseite zum Thema "Hitzefrei"


   http://www.hitzefrei-fuer-arbeitnehmer.de

 

Empfohlen von

AUGE - Bremer Netzwerk für Arbeit und Gesundheit e.V.
>>> Link >>>


Personalrat der Uni Dortmund: "Es ist wieder soweit: Jedes Jahr stellt sich die Frage, wie warm darf es an meinem Arbeitsplatz überhaupt sein. Dazu hat Rechtsanwalt Felser mit seinen Kollegen eine interessante (kostenfreie) Internetseite eingerichtet, auf der es entsprechende Informationen gibt." >>> Link >>>

 

 

Merkblatt zum Thema "Hitzefrei"

 

 

 

 

 

 Merkblatt "Hitzefrei für Arbeitnehmer"

  (aufgrund ASR A 3.5 nicht mehr aktuell .... wird überarbeitet ... Download hier >>>

 

 

Empfohlen von

Arbeitsschutzzeitschrift "Gute Arbeit" Juni 2007  >>> Link >>>

 
Arbeit und Gesundheit online (Berufsgenossenschaften) Juli 2007 >>> Link >>>

 

Prävention Online/OSHA Newsletter Juli 2007 >>>Link >>>

 

Personalrat der Uni Dortmund: "Ein gelungenes und    umfassendes Merkblatt." >>> Link >>>

 

 

Unsere Interviews zum Thema "Hitzefrei"

 

  Süddeutsche Zeitung vom 18.07.2003:
Interview mit Rechtsanwalt Felser: Gibt es Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Wird's im Büro zu warm, kann der Betriebsrat einschreiten.
>>> Beitrag im Internet >>>

SWR 3 Topthema am 27.06.2006: Hitze am Arbeitsplatz.
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
>>> Beitrag im Internet >>>

Eins Live (WDR 1) vom 25.07.2006: Sommerhitze.
Interview mit Rechtsanwalt Felser zu Hitzefrei im Job und Dresscode.
>>> Beitrag im Internet >>>

Radioeins (rbb) vom 26.07.2006: Hitze und Arbeit. Das Recht auf Hitzefrei.
Interview mit Rechtsanwalt Hartmann
>>> Beitrag im Internet >>>

Mannheimer Morgen vom 22.07.2006: Keine Chance auf Hitzefrei im Büro. Wenn es am Arbeitsplatz wärmer als 26 Grad wird, muss der Chef für Abhilfe sorgen
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
>>> Beitrag im Internet >>>

SWR 1 vom 16.07.2006: Schwitzen am Arbeitsplatz - Wie viel Hitze ist zumutbar?
Interview mit Rechtsanwalt Felser zur Sommerhitze am Arbeitsplatz.
>>> Beitrag im Internet >>>

Berliner Tagesspiegel vom 08.08.2004: Hitzefrei gibt es nicht.
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
>>> Beitrag im Internet >>>

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 02.08.2003: Thema Sommerhitze: "Richtlinie ist verbindlich"
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
>>> Beitrag im Internet >>>

Bild.T-Online.de: Millionen schwitzen im Büro - Habe ich ein Recht auf Hitzefrei?
Interview mit Rechtsanwalt Felser.
>>> Beitrag im Internet >>>

und viele Interviews mehr mit Rechtsanwalt Felser und Rechtsanwalt von Hopffgarten auf http://www.blog.felser.de und dem JuracityBlog

 

Fachbeiträge, Blogbeiträge und Gerichtsurteile

 

 

Felser, Hitzefrei für Arbeitnehmer ab 30° C ? in: Competence Site März 2000

>>> Beitrag im Internet >>>

 

Felser, Affenhitze und die Arbeitspflicht,
in: Personalmagazin 9/2003
>>> Beitrag im Internet >>>
 

Felser, Hitzefrei für Arbeitnehmer - Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für ein "gesundes Betriebsklima" auch während der Hitzewelle, umfassendes Merkblatt

>>> Beitrag im Internet >>>


Felser,
Du sollst nicht ehebrechen - Dauerbrenner Hitzefrei
(Blogbeitrag 21.07.2006)

>>> Beitrag im Internet >>>
 

Felser, Bitte kommen Sie morgen wegen der Hitze in Badehose und Adiletten - Dresscode am Arbeitsplatz
(Blogbeitrag 24.07.2006)

>>> Beitrag im Internet >>>

Felser, Sommerhitze: 37 Grad am Arbeitsplatz. Gemeinsam ins Freibad! (Blogbeitrag 17.07.2006)

>>> Beitrag im Internet >>>

 

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Radio Energy München vom 08.07.2010
Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Rechtsanwalt Felser im Radiointerview mit Marc

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Antenne Thüringen vom 07.07.2010 (9 bis 12 Uhr)
Hitzefrei am Arbeitsplatz
Rechtsanwalt Felser im Radiointerview mit Romy Anders

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Bild.de vom 02.07.2010
Hitze-Regeln für den Job Kommt die Deo-Pflicht am Arbeitsplatz?
Beitrag von Guido Rosemann mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser

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WDR 2 Westzeit vom 02.07.2010 (9 bis 12 Uhr)
Hitzefrei im Betrieb - was erlaubt ist und was nicht
Rechtsanwalt Felser im Radiointerview mit Claas Möller

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WDR 5 “Profit” vom 01.07.2010 (18 Uhr)
Hitzefrei im Betrieb - was erlaubt ist und was nicht
Rechtsanwalt Felser in Radiointerview mit Claas Möller

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WDR “Panorama” vom 01.07.2010
NRW schwitzt - Hitzefrei macht Schüler froh
Beitrag von Christine Kirchhoff mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser

Urteile mehrerer Oberlandesgerichte zur Verbindlichkeit der Hitzerichtlinie ASR 6.1 finden Sie hier
>>> Link >>>