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Statusfeststellungsverfahren

67 Byte hinzugefügt, 17:33, 12. Apr. 2015
/* Statusfeststellungsverfahren bei Risiko Scheinselbständigkeit */
== '''Statusfeststellungsverfahren bei Risiko Scheinselbständigkeit''' ==
Soll das Risiko einer Scheinselbstständigkeit bei der Beschäftigung eines Selbständigen ausgeschlossen werden, ist das Statusfeststellungsverfahren (oder auch: freiwillige Anfrageverfahren ) das richtige Verfahren. Bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit sollte das Statusfeststellungsverfahren jedoch nicht ohne vorherige qualifizierte Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eingeleitet werden. Das Statusfeststellungsverfahren schützt nämlich nicht vor Nachforderungen der DRV bei Feststellung von Scheinselbständigkeit.
== '''Freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (jetzt: Anfrageverfahren)''' ==
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