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Scheinselbständigkeit

223 Byte hinzugefügt, 11:57, 23. Jul. 2015
== '''Scheinselbständigkeit - wann droht eine Strafe?''' ==
Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, droht in mehrerer Hinsicht eine "Strafe". Die DRV hält sich bislang mit Strafanzeigen zurück. Ist der Zoll beteiligt, kommt es praktisch immer zu einem Strafverfahren. Die Folgen bestehen nicht nur in dem dadurch erhöhten Druck auf den betroffenen Auftraggeber.
Zum einem kann zur Nachforderung (für bis zu fünf Jahre rücckwirkend) noch ein Säumniszuschlag kommen. Ausserden droht, wenn gleichzeitig Schwarzarbeit vorliegt, eine Hochrechnung des Bruttohonorars als Nettoentgelt. Bei Vorsatz kann die Nachforderung der DRV sich auf 30 Jahre erstrecken.
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