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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

469 Byte hinzugefügt, 12:19, 24. Jan. 2016
Insbesondere Steuerberater propagieren, dass eine sozialversicherungsrechtliche Problematik (rentenversicherungspflicht oder Scheinselbständigkeit) nicht besteht, wenn der Einsatz eines Ein-Personen-Unternehmers über einen Vermittler / Auftraggeber bei einem Endkunden erfolgt. Dies trifft wie so viele Annahmen nicht zu. Insbesondere wenn die Rechnung an einen Auftraggeber gestellt wird, spielt es keine Rolle, dass die Leistung für Dritten, den Endkunden bzw. Kunden des Auftragnehmers erbracht wird. Es bleibt auch hier bei der 5/6 Regelung.
 
== '''Folge / Nachzahlung Rentenbeiträge''' ==
 
Folge einer Feststellung der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit ist die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Dauer der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit, maximal bis zu fünf Jahren, da die Nachforderung binnen vier Jahren verjährt.
 
== '''Folge / Säumniszuschläge für arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==
 
Daneben erhebt die DRV happige Säumniszuschläge auf die Nachforderung.
== '''Folge / Beitragshöhe bei Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger''' ==
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