Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Abmahnung

117 Byte hinzugefügt, 14:36, 8. Sep. 2016
''(2) Der Personalrat ist '''vor Abmahnungen''', bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist, anzuhören. Hierbei sind die Gründe, auf die sich die beabsichtigte Abmahnung oder Kündigung stützen soll, vollständig anzugeben.''
 
== '''Abmahnung - Kündigung unwirksam, wenn Gegendarstellung Betriebsrat / Personalrat nicht mitgeteilt wird''' ==
== '''Abmahnung Betriebsratsmitglied / Personalratsmitglied''' ==
1.433
Bearbeitungen