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Abmahnung

263 Byte hinzugefügt, 15:29, 8. Sep. 2016
Begründet wird dies damit, dass eine Abmahnung (noch) keine "Maßnahme" im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist, die den Rechtszustand des Beschäftigten verändere. Das überzeugt zwar nicht, ist aber "herrschende" Rechtsprechung.
 
== '''Abmahnung - Mitbestimmung Gleichstellungsbeauftragte/r''' ==
 
Die Frage, ob im öffentlichen Dienst die Gleichstellungsbeauftragte bzw der Gleichstellungsbeauftragte vor einer Abmahnung zu beteiligen ist, ist umstritten (dafür VG Berlin, dagegen OVG NW).
== '''Abmahnung - Kündigung unwirksam, wenn Gegendarstellung Betriebsrat / Personalrat nicht mitgeteilt wird''' ==
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