Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

AT-Angestellter

778 Byte hinzugefügt, 15:42, 11. Nov. 2016
Leitende Angestellte sind Angestellte, die eine arbeitgeberähnliche Stellung und entsprechende Befugnisse innehaben, zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern dem Sprecherausschussgesetz. Für sie gilt zwar das Kündigungsschutzgesetz, aber nur eingeschränkt. Nach § 18 ArbZG gilt das Arbeitszeitgesetz für leitende Angestellte nicht, sie müssen es aber bei ihren "Untergebenen" beachten und haften nach dem ArbZG auch insoweit für die Einhaltung.
 
== '''AT-Angestellter - Abstandsgebot''' ==
 
Die meisten Tarifverträge sehen ein sog. Abstandsgebot für die Vergütung von AT-Angestellten vor. Ob dabei das Monatsentgelt nach der Entgelttabelle mit dem AT-Gehalt zu vergleichen ist oder die Jahresvergütung, ferner, ob dabei variable Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen sind. hängt vom Tarifvertrag ab. Die Einzelheiten sind nach der Rspr. oft streitig.
 
== '''AT-Angestellter - Heranführungsfälle''' ==
 
Einzelne Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen eine Heranführung an die eigentlichen AT-Gehaltsbänder vor. In den ersten Jahren kann dann eine niedrigere Vergütung als das eigentliche AT-Gehalt vereinbart werden. Ob das zulässig ist, richtet sich nach Tarifvertrag oder/und Betriebsvereinbarung.
== '''AT-Angestellter - Tariferhöhung''' ==
1.433
Bearbeitungen