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AT-Angestellter

207 Byte hinzugefügt, 15:48, 11. Nov. 2016
== '''AT-Angestellter - Überstunden und Mehrarbeit''' ==
Grundsätzlich haben auch AT-Angestellte einen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden). Klauseln im Arbeitsvertrag, die das eine Vergütung von Mehrarbeit / Überstunden ausschließen ("All inc Klausel") sind rechtswidrig. Allerdings haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die mehr als 72600 (West) bzw. 62400 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) verdienen, keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden. Mehr als 48 h Arbeitszeit pro Woche sind jedoch nach dem Arbeitszeitgesetz, das auch für AT-Angestellte gilt, nicht zulässig.
Auch bei der Anordnung von Mehrarbeit von AT-Angestellten hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Dem Betriebsrat steht aufgrund seines Informationsrecht eine jederzeitige Auskunft über Mehrarbeit von aussertariflichen Angestellten zu.
== '''AT-Angestellter - Mitbestimmung durch den Betriebsrat''' ==
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