Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Scheinselbständigkeit

904 Byte hinzugefügt, 16:45, 3. Mai 2019
|description=Your meta description
}}
== '''Scheinselbständigkeit - Stand 20162019''' ==
Die folgenden Ausführungen geben die Rechtslage zum Thema "Scheinselbständigkeit" 2016 wieder (Bearbeitungsstand Februar 20162019) und wird regelmäßig aktualisiert.
2016 muss musste mit Änderungen in verschiendenen verschiedenen Gesetzen gerechnet werden. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass “zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden (…) die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien ­zwischen ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt” werden sollen. In einem Gesetzesentwurf hat der Bundestag zur Bekämpfung des Missbrauchs von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgestzes und des Betriebsverfassungsgesetzes vorgesehen [http://www.felser.de/blog/scheinselbstaendigkeit-gesetz-zur-bekaempfung-des-missbrauchs-von-werkvertraegen/]. In einem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit wurde der Gesetzentwurf noch einmal verschärft, indem ein § 611a BGB vorgesehen ist, der acht Kriterien für die Abgrenzung von Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag enthalten soll. Der Referentenentwurf ist nach Kritik erst einmal zurückgezogen werden. Es ist aber 2016 mit einer gesetzlichen Regelung zu rechnen, die 2017 in Kraft tritt. Das sog. Werkvertragsgesetz ist auch im April 2017 in Kraft getreten. Der Kriterienkatalog fehlt. Die Änderungen beziehen sich im wesentlichen auf die Arbeitnehmerüberlassung und das AÜG. Die Endkunden können sich nicht mehr wie bisher darauf verlassen, dass eventuelle Beitragsnachforderungen beim Provider, also dem Vermittler, verbleiben. Vielmehr kann bei einer scheinselbständigen Gestellung/Vermittlung von Selbständigen ein fingiertes Arbeitsverhältnis zum Endkunden entstehen. 2019 sollen Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das ist zwar für den größten Teil der Selbständigen bereits heute der Fall (siehe § 2 SGB VI), was in der Diskussion verschwiegen wird. Es ist damit zu rechnen, dass die Neuregelung dazu führen wird, dass Selbständige nach der Anmeldung beim Finanzamt auch automatisch der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.
== '''Scheinselbständigkeit - Begriff / Definition''' ==
1.433
Bearbeitungen