Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

Keine Änderung der Größe, 08:20, 26. Feb. 2020
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - Stand 20182020''' ==
Die nachfolgenden Ausführungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen beruhen auf dem Rechtsstand Januar 2018 und werden regelmäßig vom Autor - einem auf das Thema nachweislich spezialisierten Rechtsanwalt - aktualisiert. Diese Seite wurde bisher 158.871 mal (Stand Mitte Februar 20182020) abgerufen. Pro Jahr hat die Seite ca. 60.000 Aufrufe. Sie wurde zuletzt am 2225.2.2018 2020 geändert.
Die Ausführungen betreffen Selbständige, die als freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Freelancer, Freiberufler, Subunternehmer bzw. Selbständiger mit im wesentlichen nur einem Auftragnehmer tätig sind und keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (sog. Solo-Selbständige). In Deutschland machen die Solo-Selbständigen etwas mehr als die Hälfte (56%) aller Selbständigen aus. Die Zahl der Selbständigen belief sich dagegen auf 4,3 Millionen Personen.
1.433
Bearbeitungen