Änderungen
/* Scheinselbständigkeit - Checklisten */
Das Sozialgesetzbuch hat es so formuliert:
Der Einschub "insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" zeigt bereits, dass es einen Gleichlauf der Art "Sozialversicherungspflichtig = Arbeitnehmer" nicht gibt.
(1) Weisungsabhängigkeit
(2) Eingliederung in die Arbeitsorganisation (nicht: Betrieb)des Weisungsgebers