Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Scheinselbständigkeit

743 Byte hinzugefügt, 17:41, 22. Jul. 2013
/* Scheinselbständigkeit - Folgen im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht */
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht''' ==
 
Eine scheinselbständige Tätigkeit kann nicht nur Folgen im Sozialversicherungsrecht, sondern auch im Arbeitsrecht (Bestehen eines Arbeitsverhältnisses), Steuerrecht (Rückzahlung von Umsatzsteuer bzw. Nacherhebung von abgezogener Vorsteuer aber auch Rückzahlung von Gewerbesteuer) und im Strafrecht (Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben) nach sich ziehen.
 
Eine sozialversicherungsrechtlich abhängige Beschäftigung kann aber vom Finanzamt auch als selbständig anerkennt werden und vom Arbeitsgericht als freie Mitarbeit. Alle Gerichtszweige nehmen für sich in Anspruch, die eigenen Definitionen auch unabhängig zu prüfen und den Status festzustellen. Es kann daher unterschiedliche Statusfeststellungen geben.
== '''Scheinselbständigkeit - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
1.433
Bearbeitungen