Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Michael W. Felser ist der auf das Thema "arbeitnehmerähnliche Selbständige" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] | + | Michael W. Felser ist der auf das Thema "arbeitnehmerähnliche Selbständige" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de]. Er ist daneben Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [http://www.scheinselbstaendigkeit.de]. Freiberuflicher (Mitglieder) des Portals "GULP" empfehlen RA Felser zum Thema "Scheinselbständigkeit". Rechtsanwalt Felser hat zahlreiche Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Referenzen auf Anfrage. |
Version vom 28. August 2013, 19:56 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
- 2 Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung
- 3 Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Urlaub
- 4 Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist
- 5 Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger als arbeitnehmerähnliche Person
- 6 Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger
- 7 Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Scheinselbständigkeit
- 8 Befreiungsmöglichkeit von den Rentenversicherungspflicht
- 9 Vorsicht GmbH - Lösung oder Falle?
- 10 GbR keine Lösung
- 11 Folgen einer Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
- 12 Urteile zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
- 13 Checkliste arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
- 14 Anwalt für arbeitnehmerähnliche Selbständige
- 15 Steuerberater und arbeitnehmerähnliche Selbständige
- 16 Tipps für arbeitnehmerähnliche Selbständige
- 17 Interviews zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
- 18 Weblinks
- 19 Autor
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger - gesetzliche Regelung
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Urlaub
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger als arbeitnehmerähnliche Person
Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Scheinselbständigkeit
arbeitnehmerähnliche Personen Freier Mitarbeiter
Befreiungsmöglichkeit von den Rentenversicherungspflicht
Vorsicht GmbH - Lösung oder Falle?
GbR keine Lösung
Folgen einer Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Urteile zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
Checkliste arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Anwalt für arbeitnehmerähnliche Selbständige
Steuerberater und arbeitnehmerähnliche Selbständige
Tipps für arbeitnehmerähnliche Selbständige
Interviews zum arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
(1) Verbraucherportal Biallo vom 05.12.2011: Selbstständig im Nebenberuf - Tipps und Fallstricke. Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser [1]
(2) Lohn und GehaltsPROFI aktuell 2/2011: Sonderausgabe Scheinselbständigkeit [2]. Beiträge von Chefredakteur Lutz Schumann und Rechtsanwalt Michael W. Felser.
(3) Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) 2008/40 (Seite 15): Selbständig oder nur zum Schein. Urteil zur Selbstständigkeit verunsichert das Gastgewerbe. Aber Vorsicht: „Die Feststellung ist keineswegs rechtskräftig“, warnt Michael W. Felser, Rechtsanwalt aus Brühl. Ein Beitrag von Norbert Sass mit Interview von Rechtsanwalt Felser. [3]
(4) „BKK Zollern-Alb Business“ Heft 2 2002 (Seite 6/7): Scheinselbständigkeit - programmierter Ruin. Ein Beitrag von Jürgen Ponath mit Interview Rechtsanwalt Felser.[4]
(5) Financial Times Deutschland vom 27.6.2000: "Rentenkasse versperrt Selbstständigen die Flucht. Für Selbstständige in Deutschland wird es schwerer, sich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entziehen." Ein Beitrag von Margarethe Heckel mit Zitaten aus einem Interview mit Rechtsanwalt Felser [5]
Weblinks
Das große Portal zum Thema "Scheinselbständigkeit" (seit 1998) [[6]]
Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin) mit Informationen zum Thema Statusfeststellungsverfahren und den Formularen [7]
Autor
Michael W. Felser ist der auf das Thema "arbeitnehmerähnliche Selbständige" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [8]. Er ist daneben Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [9]. Freiberuflicher (Mitglieder) des Portals "GULP" empfehlen RA Felser zum Thema "Scheinselbständigkeit". Rechtsanwalt Felser hat zahlreiche Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Referenzen auf Anfrage.