Betriebsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit Betriebsrat werden Sie geholfen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan im Vorfeld (besser) oder mit dem Insolvenzverwalter und auch keinen gesetzlich legitimierten Verhandlungspartner für den Insolvenzverwalter. Im Gläubigerausschuss, der den Insolvenzverwalter kontrolliert, sitzt meist auch ein Betriebsratsmitglied als Vertreter der Arbeitnehmer. Aber: Wer zu spät wählt, den bestraft das Leben: In der Krise dauert es zu lange, einen Betriebsrat zu wählen. Eine Betriebsratswahl braucht Zeit und ein Sozialplan auch. Der Pleitegeier ist dann schneller. | Mit Betriebsrat werden Sie geholfen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan im Vorfeld (besser) oder mit dem Insolvenzverwalter und auch keinen gesetzlich legitimierten Verhandlungspartner für den Insolvenzverwalter. Im Gläubigerausschuss, der den Insolvenzverwalter kontrolliert, sitzt meist auch ein Betriebsratsmitglied als Vertreter der Arbeitnehmer. Aber: Wer zu spät wählt, den bestraft das Leben: In der Krise dauert es zu lange, einen Betriebsrat zu wählen. Eine Betriebsratswahl braucht Zeit und ein Sozialplan auch. Der Pleitegeier ist dann schneller. | ||
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== '''Rechte des Betriebsrats''' == | == '''Rechte des Betriebsrats''' == |
Version vom 9. April 2012, 14:02 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Betriebsrat
- 2 Gründung eines Betriebsrats
- 3 12 gute Gründe für den Betriebsrat
- 4 Video mit Rechtsanwalt Felser zur Betriebsratswahl 2010
- 5 Rechte des Betriebsrats
- 6 Diskussionsforum für den Betriebsrat
- 7 Checkliste: Anwalt für den Betriebsrat
- 8 Buch zum Thema Betriebsrat
- 9 Fachbeiträge zum Thema Betriebsrat
- 10 Weblinks
- 11 Autor
Betriebsrat
Gründung eines Betriebsrats
12 gute Gründe für den Betriebsrat
Nicht ohne meinen Betriebsrat: 12 gute Gründe für einen Betriebsrat - nicht erst in der Krise
(1) Ohne Moos nix (mehr) los
Keine Abfindung ohne Betriebsrat: Ohne Betriebsrat gibt es keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber bei Personalabbau. Und damit auch keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Entlassung.
(2) Ene meine miste
Der Betriebsrat bestimmt bei Personalabbau und Kündigungen mit. Er kann Kündigungen widersprechen und damit die Chancen der Beschäftigten bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich verbessern. Informiert der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Kündigung nicht oder nicht ordnungsgmäß, ist die Kündigung unwirksam.
(3) Ab in den Süden?
Betriebsurlaub, Kurzarbeit, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitkonten: Alle Maßnahmen, die in Unternehmen zur Zeit genutzt werden, um durch die Krise zu kommen, sind mitbestimmungspflichtig. Nur der Betriebsrat kann verhindern, dass der Arbeitgeber einseitig seine Interessen bei Kurzarbeit & Co. durchsetzt.
(4) Klagen gehört zum Handwerk
Nicht jedem Arbeitgeber, der jammert, geht es wirklich schlecht. Gerade in der Krise segeln manche unter falscher Flagge und reduzieren Belegschaft und Löhne ohne Not. Nur der Betriebsrat kann alle Informationen verlangen, um die wirkliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überprüfen. Ihnen persönlich wird der Vorstand wohl eher nicht die Bilanzen vorlegen, oder?
(5)Wissen ist Macht
Nur ein Betriebsrat kann sich durch seinen gesetzlichen Schulungsanspruch die nötigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse zulegen, die nötig sind, um dem Arbeitgeber in der Krise Paroli zu bieten und bei Kurzarbeit, Sozialplan & Co. die Interessen der Arbeitnehmer einzubringen.
(6) Rache ist süß
Nicht jeder Unternehmer sieht ein, dass Arbeitnehmer auch Rechte durchsetzen können und versucht, die "Rädelsführer" zu bestrafen. Nur ein Betriebsrat genießt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, kann sich also ohne Angst vor Sanktionen auch nachdrücklich für die Belegschaft einsetzen.
(7) Vier-Augen-Gespräche - Nicht ohne mein Betriebsratsmitglied
Viele Unternehmen versuchen durch Serien von Vier-Augen-Gesprächen ältere Mitarbeiter oder leistungsgeminderte Arbeitnehmer ("Low Performer") loszuwerden. Zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer keinen Anwalt hinzuziehen, aber ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens und damit einen Zeugen. Ein Gespräch im Beisein eines Betriebsrats läuft ganz anders ab als ohne.
(8) Schutz vor Mobbing und Bossing
Der Betriebsrat bestimmt bei Versetzungen, auch Strafversetzungen und anderen Sanktionen (Eingruppierung, Zulagen, Sonderzahlungen, Beförderungen etc.) mit. Nur mit Betriebsrat sind dem freien Schalten und Walten zur Maßregelung Grenzen gesetzt.
(9) Immer mehr immer mehr immer mehr
Der Betriebsrat hat gleichberechtigt mitzubestimmen z.B. bei Regeln zu Zielvereinbarungen, aber auch bei Regeln zu Krankengesprächen, Raucher- und Alkoholverbot, Parkplatzordnung oder Radio- und TV-Nutzung während der WM.
(10) Ich sehe was was Du nicht siehst - Schutz vor Überwachung
Nicht erst seit der Krise nimmt die Arbeitnehmerüberwachung zu. Nur der Betriebsrat kann Videoüberwachung, Taschenkontrollen, Datenabgleiche, PCKontrollen und andere Maßnahmen ablehnen oder wenigstens mitgestalten.
(11) Geiz ist Geil
Gegen Entgeltkürzungen, Nasenprämien und Radfahrerzulagen hilft nur ein Betriebsrat: In der Krise werden Prämien bei den Arbeitnehmern gestrichen und Mehrleistungen verlangt, die Boni in der Führungsmannschaft werden aber trotz mieser Leistungen weitergezahlt. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Einhaltung des Gleichbehandlungsanspruchs zu überwachen und kann die Gleichbehandlung beim Entgelt, Sonderzahlungen, Mehrarbeit u.a. auch dank seiner Mitbestimmungsrechte durchsetzen.
(12) Wenn der Pleitegeier kreist
Mit Betriebsrat werden Sie geholfen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan im Vorfeld (besser) oder mit dem Insolvenzverwalter und auch keinen gesetzlich legitimierten Verhandlungspartner für den Insolvenzverwalter. Im Gläubigerausschuss, der den Insolvenzverwalter kontrolliert, sitzt meist auch ein Betriebsratsmitglied als Vertreter der Arbeitnehmer. Aber: Wer zu spät wählt, den bestraft das Leben: In der Krise dauert es zu lange, einen Betriebsrat zu wählen. Eine Betriebsratswahl braucht Zeit und ein Sozialplan auch. Der Pleitegeier ist dann schneller.
Video mit Rechtsanwalt Felser zur Betriebsratswahl 2010
Der Bund-Verlag hat auf Bund.TV und der Webseite Betriebsratswahl 2010 ein auch ein Interview mit Rechtsanwalt Michael W. Felser veröffentlicht, das auch über 2010 hinaus wichtige Ratschläge für die Wahl eines Betriebsrats gibt. Medium:http://www.youtube.com/watch?v=Sr51AWAg-Nk
Rechte des Betriebsrats
Diskussionsforum für den Betriebsrat
Checkliste: Anwalt für den Betriebsrat
Buch zum Thema Betriebsrat
2000 | Michael Felser, Dr. Bernd Roos | Handbuch | Rechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung | Bund-Verlag
2004 | Lore Seidel, Michael Felser I Ratgeber | Kündigung - was tun? | 3. Auflage | Bund-Verlag
Fachbeiträge zum Thema Betriebsrat
2010 | Michael W. Felser | Beitrag | “Fussball WM und Arbeitnehmerrechte“ | Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) 2010 Heft 4, Seite
2010 | Die »Schweinegrippe« und ihre möglichen Folgen im Job | Rolf Winkel und Michael Felser geben Antworten auf wichtige sozial- und arbeitsrechtliche Fragen | AiB 2010 Heft 1, Seite 14 - 20
2009 | Michael Felser | Beitrag | “Was muss der Betriebsrat zur Betriebsratsanhörung vor einer Kündigung wissen?” | AiB 2009 Heft 11, Seite 634 - 637,
2009 | Michael Felser | Rolf Winkel | Beitrag | “Die »Schweinegrippe« und ihre möglichen Folgen im Job - Antworten auf wichtige sozial- und arbeitsrechtliche Fragen" | Soziale Sicherheit 9/2009, Seite 303 ff.
2009 | Michael Felser | Axel Willmann | Beitrag | “Betriebsrat als Krisenmanager - gefragt wie selten! Zwangsurlaub und Kurzarbeit” | AiB 2009 Heft 3, Seite 161 ff.
2009 | Michael Felser | Beitrag | “Betriebsratsanhörung bei Kündigungen” | Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) 2009 Heft 1, Seite 41 - 43
2006 | Michael Felser | Beitrag | Achtung Abseitsfalle! WM und Arbeitsrecht | AiB 2006, Seite 204-207
2006 | Michael Felser | Beitrag | Der goldene Handschlag - Neues und Bekanntes zur Abfindung | AiB 2006, Seite 346-349
2006 | Michael Felser | Beitrag | Suspendierung von Arbeitnehmern | AiB 2006, Seite 74-82
2006 | Michael Felser | Beitrag | Beschlussfassung leicht gemacht | AiB 2006, Seite 280-283
2005 | Michael Felser | Beitrag | Die Anhörung des Betriebsrats | AiB 2005, Seite 409-412
2004 | Michael Felser | Beitrag | Arbeitsentgelt in der Insolvenz | AiB 2004, Seite 427-431
2004 | Michael Felser | Aufsatz | Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Kündigung | AiB 2004, Seite 30-39
Weblinks
(1) Auszug aus dem Ratgeber | Rechte des Betriebsrats und ihre Durchsetzung | Bund-Verlag | geschrieben von Rechtsanwalt Michael W. Felser
(2) Betriebsverfassungsgesetz.de | Juracity-Portal für den Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied, mit Forum.[1]
(3) Einigungsstelle.de | Juracity-Portal rund um die Einigungsstelle und Einigungsstellenvorsitzende.[2]
(4) Sozialpan.de | Juracity-Portal rund um das wichtige Thema Sozialplan, Betriebsänderung und Interessenausgleich.[3]
(5) Arbeitsrecht.de | Arbeitsrechtsportal des Bund-Verlags.[4]
Autor
Michael W. Felser, der als Jurastudent mehrere Jahre Betriebsratsmitglied und -vorsitzender eines 5-köpfigen Betriebsrats war, ist der auf Betriebsverfassungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [5]. Rechtsanwalt Felser berät und vertritt zahlreiche Betriebsratsgremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat)und größtenteils seit Jahren sachkundig und engagiert, aussergerichtlich in Verhandlungen und bei Betriebsvereinbarungen und wenn es sein muß in der Einigungsstelle und vor dem Arbeitsgericht. Referenzen finden Sie unter Empfehlungen auf unserer Kanzleiwebseite. Seine langjährigen Erfahrungen aus der Betriebsratsarbeit und der Tätigkeit als Anwalt gibt er ale Referent in Inhouse-Schulungen und auf Seminaren und Schulungen verschiedener Veranstalter an Betriebsratsmitglieder weiter.