Abmahnung

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Abmahnung

Fristen bei der Abmahnung

Rechtsirrtümer zum Thema Abmahnung

Muster einer Abmahnung

Muster einer Gegendarstellung zur Abmahnung

Muster einer Klage gegen eine Abmahnung

10 gute Gründe, nicht gegen eine Abmahnung zu klagen

Grund 1: Ein Gerichtsverfahren wegen der Abmahnung dauert häufig länger als die Abmahnung Wirkungen für eine spätere Kündigung entfaltet. Deshalb schlagen Arbeitsrichter häufig als Vergleich vor, dass die Abmahnung - unter Aufrechterhaltung der gegenseitigen Rechtsansichten - ein halbes Jahr in der Personalakte bleibt und danach entfernt wird. Nimmt der Arbeitnehmer den Vergleich nicht an, bleibt die Abmahnung bis zu einem rechtskräftigen Urteil sowieso in der Personalakte, selbst wenn der Arbeitnehmer die Klage gewinnt.

Grund 2: Häufig erkennt der Arbeitgeber erst durch ein Gerichtsverfahren formale Fehler der Abmahnung, die er dann noch rechtzeitig – nämlich vor einer späteren Kündigung – berichtigen kann. Hat er zB den Vorgang nicht zutreffend geschildert, nimmt er nach dem verlorenen Gerichtsverfahren die fehlerhafte Abmahnung aus der Personalakte und ersetzt sie durch die verbesserte Version. Das darf er und ist für eine spätere Kündigung fatal. Ohne die Nachbesserung hätte wäre die Abmahnung nämlich unwirksam gewesen und damit auch eine darauf gestützte spätere Kündigung. Hättest Du besser geschwiegen, Arbeitnehmer …

Grund 3: Durch eine zeitnahe Klage führt der Arbeitnehmer im Prinzip zugunsten seines Arbeitgebers ein Beweissicherungsverfahren durch. Zeugen, die der Arbeitgeber benennt, werden selten etwas anderes aussagen, schließlich will man ja auch als Zeuge seinen Job nicht riskieren. Und wenn später tatsächlich eine Kündigung auf die Abmahnung gestützt werden sollte, dann sind vielleicht ein paar der Zeugen des Arbeitgebers aus dem Unternehmen ausgeschieden, vielleicht sogar im Streit …

Grund 4: Eine Klage kostet Geld. Auch wenn man gewinnt, findet im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz – anders als sonst im Zivilrecht – keine Kostenerstattung durch den Unterlegenen statt, § 12 a ArbGG. Der Arbeitnehmer muss also seinen Anwalt selbst bezahlen, auch wenn er die Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gewinnt. Bei einem Gehalt von 3000 Euro brutto fallen 621,78 € Anwaltskosten in erster Instanz an. Und u.U. - siehe Grund 2 - schreibt der Arbeitgeber eine neue, korrigierte Abmahnung. So kann man Hase und Igel spielen.

Grund 5: Ein Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber mündet häufig in einer endgültigen Trennung. Die meisten Arbeitgeber verknusern es nicht, „vor Gericht gezerrt“ oder "verklagt" zu werden. Der Arbeitgeber versucht dann einen Kündigungsgrund zu finden. Und sie wissen ja, wer suchet ...

Grund 6: Sie müssen gar nicht gegen eine Abmahnung klagen. Wenn Sie nicht gegen eine Abmahnung klagen, hat das keine Nachteile und kann ihnen nicht vorgehalten werden. In einem späteren Kündigungsschutzprozess können Sie die Berechtigung der Abmahnung immer noch bestreiten.

Grund 7: Besser ist es eine Gegendarstellung zur Aufnahme in der Personalakte zu verfassen. Eine Gegendarstellung zur Aufnahme in die Personalakte hat alle Vorteile, aber keinen der genannten Nachteile. Sie ist daher die bessere und kostengünstigere Alternative. Sie allerdings sollte man unbedingt "zur Ablage in der Personalakte" schreiben und die Aufnahme in die Personalakte auch überprüfen.

Checkliste Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung überprüfen wollen, sollten Sie nach dieser Checkliste vorgehen:

(1) Hat die Abmahnung jemand ausgesprochen oder geschrieben, der abmahnungsberechtigt ist?

(2) Ist das beanstandete Verhalten konkret und nachvollziehbar beschrieben?

(3) Ist das stattdessen verlangte Verhalten konkret und nachvollziehbar beschrieben?

(4) Sind die Angaben in der Abmahnung zum beanstandeten und verlangten Verhalten zutreffend?

(5) Endet die Abmahnung mit einer Drohung (arbeitsrechtliche Maßnahmen, Kündigung) für den Fall der Wiederholung?

Merkblatt Abmahnung

Unser Merkblatt zum Thema "Abmahnung" finden Sie auf felser.de [[1]]

Blogbeiträge zum Thema Abmahnung

Interviews

WDR Daheim und unterwegs vom 30.4.2014

Risiko Abmahnung: Wie viel Privates ist am Arbeitsplatz erlaubt? Rechtsanwalt Felser als Experte live in der Sendung Onlineinfo [[2]]

Augsburger Allgemeine vom 8.12.2009

Von Abmahnung bis Kündigung: Vorsicht vor der Weihnachtsfeier! Ein Beitrag von Anja Steinbrecher mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Axel Willmann [[3]]

Center.tv (Rheinblick) vom 27.10.2008

Konflikte mit Vorgesetzten, Abmahnung, Kündigung Rechtsanwalt Felser im Interview Video demnächst hier

Weitere Interviews

Rechtsanwalt Felser und andere Anwälte der Kanzlei haben mehrere hundert Interviews zu arbeitsrechtlichen Themen gegeben. [[4]]

Weblinks

Autor

Rechtsanwalt Michael W. Felser ist der auf das Kündigungsrecht spezialisierte Anwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [5] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [6] sowie der Themendomain Kuendigung.de [7]. Gemeinsam mit der Arbeitsrichterin Lore Seidel hat den Ratgeber "Kündigung - was tun?" geschrieben. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat er eine Rechtsabteilung einer großen Gewerkschaft geleitet. Er hat seit 1990 zahlreiche Arbeitnehmer bei Abmahnung beraten und vertreten.