Arbeitsvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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(Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsvertrag)
(Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz)
 
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== '''Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz''' ==
 
== '''Schriftlicher Arbeitsvertrag? Das Nachweisgesetz''' ==
  
Im Nachweisgesetz (NachwG) ist geregelt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Vertragsbedingungen haben. Das kann, muss aber nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geschehen. Ausreichend wäre danach auch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem Schreiben die nachfolgend in § 2 genannten Vertragsbedingungen bestätigt.
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Im Nachweisgesetz [http://www.nachweisgesetz.de](NachwG) ist geregelt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Vertragsbedingungen haben. Das kann, muss aber nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geschehen. Ausreichend wäre danach auch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem Schreiben die nachfolgend in § 2 genannten Vertragsbedingungen bestätigt.
  
 
Das Nachweisgesetz im Wortlaut (Stand 1/2015):
 
Das Nachweisgesetz im Wortlaut (Stand 1/2015):

Aktuelle Version vom 26. März 2015, 18:24 Uhr