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Hitzefrei

7 Byte hinzugefügt, 12:53, 23. Jul. 2013
/* Hitzefrei - Arbeitsstättenregel ASR 3.5 */
Die Rechtslage ist inzwischen durch die am 23.6.2010 in Kraft getretene ASR A3.5 etwas verständlicher geregelt. Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen. Ab 26 Grad am Arbeitsplatz "soll" der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz [[muss]] er. Maßnahmen können sein: Lockerung des Dresscodes, Klimageräte, Trinkwasserspender etc.
== '''Hitzefrei im Job - Arbeitsstättenregel ASR 3.5''' ==
Die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 - grundllegend 2010 geändert - regelt verbindliche Arbeitgeberpflichten bei Hitze am Arbeitsplatz. Nach einer Ampelregelung ist ab 35 Grad (gemessen am Arbeitsplatz) die Nutzung des Arbeitsplatzes nicht mehr zulässig. Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber hitzemildernde Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad muss er den Arbeitnehmer vor der Hitze schüttzen.
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