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Leitender Angestellter

136 Byte hinzugefügt, 11:34, 23. Okt. 2014
/* Leitender Angestellter und Betriebsverfassungsrecht */
== '''Leitender Angestellter und Betriebsverfassungsrecht''' ==
Für die Frage, ob der Betriebsrat für die Führungskraft zuständig ist, ob der leitende Angestellte an den Betriebsratswahlen teilnehmen oder sich gar wählen lassen kann und ob der Betriebsrat vor der Kündigung nach § 102 BetrVG angehört werden oder nur nach § 105 BetrVG informiert werden muß, kommt es wiederum auf andere Kriterien als im Kündigungsschutzrecht an.
Nach § 31 Abs. 2 Satz 1 Sprecherausschussgesetz (SprAuG) ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, den Sprecherausschuß vor jeder Kündigung eines leitenden Angestellten zu hören. Das gilt auch für eine ordentliche Änderungskündigung.
Nach In § 5 Absatz 3 BetrVG giltist der leitende Angestellte im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne definiert§ 5 BetrVG (...)
''(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
§ 105 BetrVG sieht bei der Kündigung eines leitenden Angestellten folgendes Verfahren beim Betriebsrat vor:
''"Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen."''105 BetrVG
''"Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen."''
== '''Kündigung leitender Angestellter und Sprecherausschuss''' ==
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