Mehrarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff der Mehrarbeit taucht arbeitsrechtlich in unterschiedlichem Zusammenhang auf (vgl. § 21 Abs. 2 JarbSchG, § 8 Abs. 1 MuSchG, § 124 SGB IX sowie § 15 AZO a. F.) und wird auch in Tarifverträgen (§ 3 Abs. 5 BRTV, § 4 MTV Groß- und Außenhandel NRW) häufig genannt.  
 
Der Begriff der Mehrarbeit taucht arbeitsrechtlich in unterschiedlichem Zusammenhang auf (vgl. § 21 Abs. 2 JarbSchG, § 8 Abs. 1 MuSchG, § 124 SGB IX sowie § 15 AZO a. F.) und wird auch in Tarifverträgen (§ 3 Abs. 5 BRTV, § 4 MTV Groß- und Außenhandel NRW) häufig genannt.  
  
== '''Mehrarbeit - überstunden ''' ==
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== '''Mehrarbeit - Überstunden ''' ==
  
 
Zwischen [[Überstunden]] und Mehrarbeit besteht im alltäglichen Sprachgebrauch grundsätzlich begrifflich kein Unterschied, im Allgemeinen wird dieser Begriff ebenso wie der Begriff der Überstunden auf die Überschreitung der regelmäßigen betrieblichen oder tariflichen Arbeitszeit angewandt.
 
Zwischen [[Überstunden]] und Mehrarbeit besteht im alltäglichen Sprachgebrauch grundsätzlich begrifflich kein Unterschied, im Allgemeinen wird dieser Begriff ebenso wie der Begriff der Überstunden auf die Überschreitung der regelmäßigen betrieblichen oder tariflichen Arbeitszeit angewandt.
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(BAG, Urteil vom 08. November 1989 – 5 AZR 642/88 –, BAGE 63, 221-226, Rn. 12)
 
(BAG, Urteil vom 08. November 1989 – 5 AZR 642/88 –, BAGE 63, 221-226, Rn. 12)
  
== '''Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit''' ==
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== '''Anordnung, Billigung und Duldung von Mehrarbeit''' ==
  
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== '''Schwerbehinderte und Mehrarbeit''' ==
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== '''Jugendliche / Auszubildende und Mehrarbeit''' ==
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== '''Schwangere, Mütter und Mehrarbeit''' ==
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== '''Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit''' ==
  
 
Der Anspruch auf Überstundenvergütung oder Mehrarbeitsvergütung richtet sich nach den Vereinbarungen in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.  
 
Der Anspruch auf Überstundenvergütung oder Mehrarbeitsvergütung richtet sich nach den Vereinbarungen in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.  
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Auch an sich berechtigte Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden. Das Gesetz sieht dafür Verjährungsfristen vor, im Arbeitsrecht, also auch für Lohn oder Gehalt für Überstunden, sind dies drei Jahre zum Jahresende. Von Arbeitnehmern wenig beachtet werden die tückischen Verfallfristen ("Ausschlußfrist"), die sich im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verbergen kann. Dies machen die Geltendmachung von Überstunden von kurzen Fristen (drei bis sechs Monate) abhängig. Werden diese Fristen versäumt, können die Überstunden nicht mehr geltend gemacht und auch nicht mehr eingeklagt werden. Verfallfristen stellen daher für Arbeitnehmer eine üblich Falle dar. Bei Arbeitszeitkonten beginnen die Fristen allerdings häufig nicht mit der Leistung der Überstunden, sondern erst wenn Zeitausgleich erfolgen muß oder die Auszahlung der Überstunden vorgesehen ist. Um den genauen Zeitpunkt zu bestimmen bzw. um zu klären, ob die Forderung bereits verfallen ist, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der im Thema Mehrarbeit / Überstunden erfahren ist.
 
Auch an sich berechtigte Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden. Das Gesetz sieht dafür Verjährungsfristen vor, im Arbeitsrecht, also auch für Lohn oder Gehalt für Überstunden, sind dies drei Jahre zum Jahresende. Von Arbeitnehmern wenig beachtet werden die tückischen Verfallfristen ("Ausschlußfrist"), die sich im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verbergen kann. Dies machen die Geltendmachung von Überstunden von kurzen Fristen (drei bis sechs Monate) abhängig. Werden diese Fristen versäumt, können die Überstunden nicht mehr geltend gemacht und auch nicht mehr eingeklagt werden. Verfallfristen stellen daher für Arbeitnehmer eine üblich Falle dar. Bei Arbeitszeitkonten beginnen die Fristen allerdings häufig nicht mit der Leistung der Überstunden, sondern erst wenn Zeitausgleich erfolgen muß oder die Auszahlung der Überstunden vorgesehen ist. Um den genauen Zeitpunkt zu bestimmen bzw. um zu klären, ob die Forderung bereits verfallen ist, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der im Thema Mehrarbeit / Überstunden erfahren ist.
  
== '''Mehrarbeit im Gehalt enthalten''' ==
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== '''Pauschale: "Mehrarbeit im Gehalt enthalten" ''' ==
 
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Häufig wird angenommen, Mehrarbeit sei im Gehalt enthalten; Überstunden müssten nicht immer extra vergütet werden.
 
Häufig wird angenommen, Mehrarbeit sei im Gehalt enthalten; Überstunden müssten nicht immer extra vergütet werden.
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== '''Bundesarbeitsgericht zur Mehrarbeitspauschale''' ==
 
== '''Bundesarbeitsgericht zur Mehrarbeitspauschale''' ==
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== '''Mitbestimmung des Betriebsrats bei Mehrarbeit''' ==
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== '''Informationsrechte des Betriebsrats bei Mehrarbeit''' ==
  
 
== '''Interviews''' ==
 
== '''Interviews''' ==

Aktuelle Version vom 4. Mai 2015, 13:56 Uhr