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Scheinselbständigkeit

3 Byte hinzugefügt, 17:49, 18. Jun. 2013
/* Scheinselbständigkeit - Checklisten */
Das Sozialgesetzbuch hat es so formuliert:
"''Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."''
Der Einschub "insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" zeigt bereits, dass es einen Gleichlauf der Art "Sozialversicherungspflichtig = Arbeitnehmer" nicht gibt.
(1) Weisungsabhängigkeit
 
(2) Eingliederung in die Arbeitsorganisation (nicht: Betrieb)des Weisungsgebers
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