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Scheinselbständigkeit

4 Byte hinzugefügt, 18:01, 18. Jun. 2013
/* Scheinselbständigkeit - spezialisierter Rechtsanwalt, Rentenberater oder Steuerberater? */
Der Bundesgerichtshof empfiehlt daher auch:
''"Es spricht viel dafür, daß der Steuerberater, der bei der Prüfung einer Beitragspflicht oder bei der Berechnung der Höhe der abzuführenden Beiträge auf Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art stößt oder dem sich die Rechtslage als unklar darstellt, den sich stellenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen nicht selbst nachgehen darf, sondern seinem Mandanten anheimgeben muß, einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt aufzusuchen.”''
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2004 – IX ZR 246/02, JURIS
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