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Scheinselbständigkeit

264 Byte hinzugefügt, 15:10, 24. Mär. 2015
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger */
Voraussetzung für bezahlten Urlaub ist, dass der Urlaub auch beantragt wird. Kann dies nachgewiesen werden, kann das dafür fällige Urlaubsgeld bis zur Verjährung (drei Jahre) nachgefordert werden. Häufig scheitern solche Nachforderungen aber daran dass die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen keinen Urlaubsantrag gestellt haben oder diesen nicht nachweisen können.
 
Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtslexikon unter dem Stichwort "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" [http://www.felser.de/rechtslexikon/Arbeitnehmer%C3%A4hnlicher_Selbst%C3%A4ndiger#Steuerberater_und_arbeitnehmer.C3.A4hnliche_Selbst.C3.A4ndige]
== '''rentenversicherungspflichtiger Selbständiger''' ==
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