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Schwarzarbeit

2.303 Byte hinzugefügt, 11:16, 14. Jan. 2015
/* Schwarzarbeit - Folgen */
== '''Schwarzarbeit - Folgen''' ==
Die Folgen von Schwarzarbeit sind gravierend. Sie werden von betroffenen Unternehmern regelmäßig unterschätzt. Häufig führt dies zur Verurteilung durch ein Strafgericht. Grund dafür ist, dass die sozialversicherungsrechtliche Rechtslage unzureichend berücksichtigt wird, weil die Anwälte des Unternehmens nicht auf dieses Gebiet spezialisiert sind. Weitere Folge sind neben der Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Bewährungsstrafe erhebliche Nachforderungen der DRV und des Finanzamtes, die schnell vollsteckt werden und nicht selten zur Insolvenz führen. Es ist daher dringend anzuraten, neben einem Strafverteidiger einen auf Schwarzarbeit/Scheinselbständigkeit spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen und zwar so früh wie möglich.
Praxisfall:
 
Ein späterer Mandant (Transportunternehmer in Bayern) wurde vom Zoll überprüft und vom Amtsgericht zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. In der Berufungsverhandlung kam es zu einer unschönen Besprechung mit der Berufungsrichterin, die darin mündete, dass dem Mandanten die Rücknahme der Berufung dringend empfohlen wurde, um eine höhere Strafe zu vermeiden. Der Transportunternehmer folgte dem Rat und nahm die Berufung zurück. Das Strafurteil wurde rechtskräftig. Nunmehr verlangt die DRV in einem ersten Schritt einen hochgerechneten fast sechsstelligen Nachzahlungsbetrag, der nur die abgeurteilten Zeiträume betrifft. Es stellte sich heraus, dass die Anwälte drei Tage vor der Verhandlung noch ein wichtiges, für den Unternehmer günstiges Urteil des BayLSG an das Strafgericht geschickt hatten, das der Richterin wegen des dazischenliegenden Wochenendes noch nicht vorlag. Die Berufung hätte nicht zurückgenommen werden dürfen. Der Autor versucht jetzt im Verfahren mit der DRV trotz der Verurteilung eine Aufhebung des Nachforderungsbescheides zu erreichen. Die unangenehme Situation hätte vermieden werden können, wenn ein auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisierter Anwalt frühzeitig hinzugezogen worden wäre. Es wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon mangels Vorsatz nicht zu einer Anklage und damit Verurteilung gekommen. Jetzt liegen die Hürden deutlich höher, weil vor dem Sozialgericht gegen eine rechtskräftige Verurteilung durch ein Strafgericht argumentiert werden muß.
== '''Schwarzarbeit - Rechtsprechung (Urteile)''' ==
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