§§ 15 KSchG, 103 BetrVG
'''Betriebsbeauftragte'''
Abfallentsorgung, des Immissionsschutzes oder des Gewässerschutzes beschäftigt oder sich als betrieblicher Störfallbeauftragter
'''Politische Mandatsträger'''
Nach § 18 a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz[http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artikel/kuendigung-und-kuendigungsschutz-haetten-sie-s-gewusst/index.html] und § 35 a Hessische Gemeindeordnung können Ratsmitglieder, ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteher nicht ordentlich gekündigt werden.
== '''Wichtige Urteile zum Thema Unkündbarkeit''' ==