Änderungen

Unkündbarkeit

1.268 Byte hinzugefügt, 23:56, 15. Apr. 2012
'''Bergmannsversorgungsschein-Inhaber'''
§§ 10 Abs. 1 S. 1 BVSG NW, 11 Abs. 1 S. 1 BVSG-Sld., Niedersachsen'''Heranziehung zu Eignungsübungen der Streitkräfte''' § 2 Eignungsübungsgesetz: "Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Eignungsübung nicht kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus Gründen, die nicht in der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Eignungsübung liegen, bleibt unberührt." ''' Katastrophenschutz''' § 9 katscherwg: ''' Heimkehrer''' § 8 HeimkehrerG: aufgehoben. ''' Politisch Verfolgte''' Landesgesetze über den Schutz: aufgehoben. '''Kämpfer gegen den Faschismus''' § 58 AGB-DDR: "Der Arbeitgeber darf a)Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus,b)Schwangeren, stillenden Müttern, Müttern bzw. Vätern mit Kindern bis zu einem Jahr, Müttern bzw. Vätern während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub gemäß § 246, Absätze 1 und 2, sowie alleinerziehenden Arbeitnehmern mit Kindern bis zu 3 Jahren,c) nicht fristgemäß kündigen. Im Falle der Stillegung von Betrieben oder Betriebsteilen ist ausnahmsweise eine fristgemäße Kündigung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des für den Betrieb oder Betriebsteil zuständigen Arbeitsamtes zulässig. Das Arbeitsamt nimmt bis zur Bestimmung einer anderen Behörde diese Zuständigkeit wahr."
== '''Wichtige Urteile zum Thema Unkündbarkeit''' ==
1.433
Bearbeitungen