Düsseldorfer Tabelle

Aus Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Düsseldorfer Tabelle dient zur Berechnung des Kindesunterhalts in erster Linie bei minderjährigen Kindern. Sie wird derzeit immer im Januar eines jeden Jahres neu erstellt und die Unterhaltssätze angepasst. Die Tabelle sieht insgesamt 10 verschiedene Einkommensgruppen vor und 4 Altersstufen. Die Tabelle ist auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf (aktuell: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php) abrufbar. Dort finden sich die sog. Anmerkungen zu der Tabelle, die für die richtige Benutzung der Tabelle bedeutsam sind und viele weitere Einzelheiten für die richtige Unterhaltsberechnung beinhaltet. Ältere Fassungen der Düsseldorfer Tabelle finden sich auf der Webseite des Deutscher Familiengerichtstag (http://www.dfgt.de/)

Berliner Tabelle

Die Berliner Tabelle gilt für die neuen Bundesländer. Mit ihr wurde die Düsseldorfer Tabelle an die niedrigeren Einkommensverhältnisse in den neuen Bundesländern angepasst.


Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte