Rechtsanwältin Eva Gerz wurde 1970 in Brühl geboren. Sie ist Rechtsanwältin mit der Zusatzqualifikation eines Fachanwalt für Familienrecht.

Im Jahr 1990 legte sie das Abitur am Max-Ernst-Gymnasium in Brühl ab.

Anschließend absolvierte sie in der Zeit von 1990 bis 1995 das Jurastudium an der Universität Köln, das sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss.

Nach der Examensprüfung war Rechtsanwältin Eva Gerz  bis 1996 an der Universität Köln für Lehrstühle im Bereich Zivilrecht als Assistentin tätig.

1996 schloss sich das zweijährige Rechtsreferendariat im Bezirk OLG Köln an, das mit dem Erwerb des zweiten juristischen Staatsexamens im Juni 1998 endete.

Seit August 1998 ist Rechtsanwältin Eva Gerz in der Kanzlei Felser in Brühl tätig. Termine können Sie nach Absprache mit der Assistentin Frau Raddatz auch in unserer Niederlassung am Salierring 43 in Köln vereinbaren.

Seit 2003 ist Rechtsanwältin Eva Gerz zugleich Fachanwältin für Familienrecht.

Im Jahr 2012 wird sie wegen der deutlich gewachsenen Zahl von Mandaten im Erbrecht die theoretische Fortbildung zum Fachanwalt für Erbrecht besuchen.

Rechtsanwältin Eva Gerz ist langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.

Sie ist ebenfalls Mitglied im Deutscher Familiengerichtstag e.V.

Sie hat zahlreiche Interviews zum Thema Scheidung, Unterhalt und Elternunterhalt gegeben (Kölner EXPRESS, FAZ, Rheinische Post, Süddeutsche Zeitung, Bild.de, Frankfurter Rundschau etc.) und im ZDF Zuschauerfragen beantwortet. Einige Interviews zum Thema “Elternunterhalt” finden Sie in unserem Rechtslexikon.

In unserem Rechtslexikon veröffentlicht Frau Gerz in unregelmäßigen Abständen Artikel zu Themen wie Ehe, Unterhalt, Scheidung und Betreuungsrecht.