Terminvereinbarung mit den Anwälten

Ein Termin bei unseren Anwälten ist in der Regel (außer bei Urlaubsabwesenheit) kurzfristig, in wirklich eiligen Sachen am gleichen Tag (Erste Hilfe), ansonsten innerhalb von drei Tagen zu bekommen. Das ermöglicht unsere effektive, organisierte Terminkoordination durch qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte, die jedem Anwalt persönlich zugeordnet sind wie bei einem klassischen Sekretariat. Besprechungstermine werden grundsätzlich mit einer Dauer von einer Stunde geplant und finden überwiegend zwischen 15 und 18 Uhr (letzter Termin) statt. Nur wenn am gewünschten Datum keine Gerichtstermine anliegen, können auch morgens Termine vereinbart werden.

Terminanfrage per Formular (die Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet sie zu nichts):
 

Wie möchten Sie beraten werden?
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So erreichen Sie die Anwälte:

Rechtsanwalt Felser
Arbeitsrecht | Beamtenrecht | kollektives Arbeitsrecht | Scheinselbständigkeit
Vertragsrecht | GmbH-Recht
Telefon (02232) 9450 40-0
rfelser@felser.de
Es meldet sich Frau Felser

Rechtsanwältin Gerz
Fachanwältin für Familienrecht
Familienrecht | Erbrecht
Telefon (02232) 9450 40-45
raddatz@felser.de
Es meldet sich Frau Raddatz
(Rechtsanwaltsfachangestellte)

oder per Mail:
kanzlei@felser.de

Tipps für die Terminvereinbarung

Telefonate sind immer schon eine ineffektive Kommunikationsform gewesen. Anwälte sind meistens morgens bei Gericht und nach Mittag bis in die Abendstunden in Mandatsbesprechungen und dadurch aus in der Natur des Berufs liegenden Gründen telefonisch schwer zu erreichen. Rückrufe sind leider auch nicht immer erfolgreich; denn auch unsere Mandanten haben zu tun und sind nicht immer erreichbar. Rückrufe gehen deshalb auch oftmals ins Leere, gegenseitige Besprechungen von Mailboxen führen auch nicht zum Ziel. Ineffektive Versuche, sich gegenseitig über Telefon zu erreichen, sind heute aber nicht mehr unvermeidbar.

Teilen Sie unseren Fachangestellten möglichst präzise mit, was der Grund Ihres Anrufes ist, und wenn Sie eine Auskunft brauchen, welche Fragen sie haben.  Da jeder Anwalt eine feste qualifizierte Mitarbeiterin hat, kennt diese Ihr Mandat und kann häufig die gewünschten Auskünfte  geben.

Terminvereinbarung für eine Erstberatung: Teilen Sie bitte mit, wann Ihnen wichtige Schreiben wie Kündigung oder ein Bescheid zugegangen sind (das Datum des Einwurfs in den Briefkasten ist im Zweifel maßgeblich), damit unsere Fachkräfte bei der Terminvergabe möglicherweise bereits laufende oder gar ablaufende Fristen beachten können. Bereiten Sie das Gespräch mit dem Anwalt gut vor (siehe dazu unsere Seite „Vorbereitung des Anwaltsgesprächs“), damit wir Ihnen schnell helfen können. Über Kosten einer Erstberatung informieren wir Sie hier >>>

Besprechungstermine in laufenden Sachen sprechen Sie am besten mit den Fachkräften im Sekretariat der zuständigen Anwälte ab. Sie sind immer erreichbar und planen die Termine für die Anwälte.

Manches lässt sich auch per Mail klären. Schicken Sie einfach ein kurzes Mail, in dem Sie Ihr Problem oder Ihre Frage kurz schildern. Für die Anwälte hat das Mail gegenüber dem Anruf den Vorteil, daß Mails nach dem Gerichtstermin, in einer Verhandlungspause oder zwischen den Mandantenbesprechungen beantwortet werden können.

Je effektiver die Zusammenarbeit Mandant / Anwalt funktioniert, umso besser ist es für Ihr Anliegen. Der alte Oppenhoff soll ein Schild an der Wand hinter seinen Schreibtisch,  auf das jeder Mandant während der Besprechung zwangsläufig schauen mußte,  gehängt haben mit der Inschrift: „Während ich hier mit Ihnen sitze, kann ich nichts für Sie tun.“  Ein Kern Wahrheit steckt in diesem Satz, denn Prozesse werden durch Schriftsätze gewonnen, die Zeit, Ruhe und Konzentration erfordern.

Warum überhaupt Termine?

Wir legen großen Wert auf Qualität, sorgfältige Arbeit und Effizienz. Die meisten Zeit muß in die Bearbeitung Ihres Problems fließen. Wir nehmen uns auch sehr viel Zeit für die Erstberatung, um auf der Basis einer gründlichen Sachverhaltsermittlung eine zutreffende und ganzheitliche Beratung sicherzustellen. Eine sog. „Laufkanzlei“, in der Sie keine Terminvereinbarung brauchen, ist eine echte Herausforderung, vor allem durch Effizienz- und drohende Qualitätsprobleme. Termine finden dort meist „zwischen Tür und Angel“ statt. In einer Anwaltskanzlei müssen neue Termine, Eskalationen in laufenden Sachen und Stammmandaten und vor allem Fristen, aber auch Urlaubszeiten und Krankheitsausfälle organisiert und koordiniert werden. In einer Laufkanzlei sind mit der grundsätzlichen Terminlosigkeit meistens auch erhebliche Wartezeiten verbunden;  kein sehr effektives Zeitmanagement für den Mandanten und den Anwalt. Bei uns gibt es kaum Wartezeiten. Kanzleien, bei denen man jederzeit „reinschneien“ und den Anwalt sprechen kann, müssen sich neben der Qualitätsfrage außerdem die Frage gefallen lassen, ob dies nicht an einem Mangel an Mandaten liegt und woran dies wiederum liegen könnte.

Eilige Angelegenheiten / Erste Hilfe

Wenn´s wirklich brennt, helfen wir kurzfristig und effektiv. Nur weil wir gut organisiert sind, ausschließlich Fachpersonal beschäftigen und Termine nach Dringlichkeit koordinieren, können wir immer schnell reagieren.  Für eilige neue Mandate bieten wir zahlreiche Kommunikationswege an, u.a. die verschlüsselte Onlineberatung, Beratung via Mail, FaceTime und Telefon.

Unsere Fachangestellte koordinieren mit Ihnen die „Erste Hilfe“, damit bis zur Besprechung mit dem Anwalt nichts anbrennt.

Auch dahinter steht eine durchdachte Organisation und müssen gewisse Regeln beachtet werden.

Übrigens: je besser Sie die Termine vorbereiten, um so besser sind die Erfolgsaussichten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur „Vorbereitung des Besprechungstermins“ auf unserer Kanzleihomepage (unter Service) oder gleich hier >>>.