Checkliste für den Erben – was zu tun ist

Tritt ein Sterbefall ein, ist innerhalb kurzer Zeit sehr viel zu erledigen. Insbesondere folgende Punkte, die wir in unserer Checkliste für den Erben zusammengestellt haben, sind zu beachten.

Checkliste 1: Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen

  • Tritt der Tod zu Hause ein, muss unverzüglich ein Arzt gerufen werden, der die Leichenschau vornimmt, den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Die Kosten für den Totenschein werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Checkliste 2: Vollmachten, Bestattungsverfügungen und Testamente suchen

  • Für die Erledigung rechtlicher Angelegenheiten sind verschiedene Dokumente nötig. Angehörige sollten in den Unterlagen des Verstorbenen insbesondere nach Vollmachten suchen, die über den Tod hinaus gelten (sog. transmortale Vollmachten) oder erst ab dem Tod Wirkung entfalten (sog. postmortale Vollmachten), nach Bestattungsverfügungen des Erblassers und nach Testamenten.

Checkliste 3: Versicherungsunterlagen, Sterbegeldversicherung, Bezugsberechtigung

  • Sehr wichtig sind Versicherungsunterlagen. Hier ist zu prüfen, ob es eine Sterbegeldversicherung gibt, die für die Deckung der Beerdigungskosten eingesetzt werden kann. Ebenfalls ist zu prüfen, ob es Lebensversicherungen gibt. Ist in dem Lebensversicherungsvertrag ein Bezugsberechtigter benannt, erhält dieser die Versicherungssumme außerhalb der Erbfolge, da die Versicherungssumme nicht in den Nachlass fällt und daher nicht dem Erben zusteht. Wenn Sie Erbe sind, können Sie aber, wenn Sie schnell handeln, in bestimmten Fällen die Bezugsberechtigung einer anderen Person gegenüber dem Bezugsberechtigten widerrufen. Dann fällt die Versicherungssumme aufgrund des Widerrufs in den Nachlass und der Erbe erhält sie. Der Widerruf muss aber erfolgen, bevor die Versicherung den Bezugsberechtigten über die Versicherungsleistung informiert hat. Daher ist schnelles Handeln erforderlich.

Checkliste 4: Bestattungsunternehmen, Meldungen bei Rentenversicherung und Krankenversicherung

  • Ein Bestattungsunternehmen sollte so schnell wie möglich beauftragt werden. Der Bestatter nimmt Ihnen viele Aufgaben ab, beispielsweise die Beantragung von Sterbeurkunden, Meldungen bei der Rentenversicherung und Krankenversicherungen. Der Bestatter ist Ihnen auch behilflich bei der Beantragung von Witwen- oder Waisenrenten. Dabei kann Ihnen jedoch in der Regel auch die örtliche Stadtverwaltung helfen, bei denen es häufig Beratungsstellen gibt. Der Bestatter benötigt zur Erledigung seiner Aufgaben den Personalausweis des Verstorbenen, das Familienbuch mit Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, ggfls. Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten, ggfls. Scheidungsbeschluss, Versichertenkarte der Krankenkasse, Rentenmitteilung der regionalen Rentenabrechnungsstelle, Policen von Sterbegeldversicherungen oder Lebensversicherungen, Schwerbehindertenausweis und ggfls. Bestattungsverfügung des Erblassers.

Checkliste 5: Testamente zum Nachlassgericht

  • Testamente müssen unverzüglich beim Nachlassgericht, einer Abteilung des Amtsgerichts, abgeliefert werden. Das Nachlassgericht eröffnet ein Testament. Darüber wird ein sog. Eröffnungsprotokoll gefertigt. Dieses Protokoll in Verbindung mit einem notariellen Testament oder einem notariellen Erbvertrag dient dem Erben als Legitimation, z.B. gegenüber Banken, bei denen der Erblasser ein Konto hat. Der Erbe benötigt dann keinen Erbschein, der mit Kosten verbunden ist und dessen Erteilung durch das Nachlassgericht oft sehr lange dauert.

Checkliste 6: Bestattungspflicht prüfen

  • Zu klären ist, wer bestattungspflichtig ist. Die Bestattungspflicht ist nicht an das Erbrecht geknüpft, sondern öffentlich-rechtlich geregelt, in NRW in dem Bestattungsgesetz NRW. Danach sind in folgender Rangfolge bestattungspflichtig der Ehegatte/eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Checkliste 7: Mietvertrag kündigen

  • War der Erblasser Mieter einer Wohnung, tritt gemäß § 563 BGB der Ehegatte/Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, mit Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter kann aber das Mietverhältnis innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, wenn in der Person des Eintretenden ein wichtiger Grund vorliegt. Gibt es neben dem verstorbenen Mieter noch Mitmieter, wird das Mietverhältnis mit den überlebenden Mietern fortgesetzt, § 563 a BGB. Kommt es nicht zu einem Eintritt in das Mietverhältnis oder der Fortsetzung mit Mitmietern, dann wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. In diesem Fall haben sowohl der Vermieter als auch die Erben ein Sonderkündigungsrecht. Stirbt der Vermieter, geht ein Mietverhältnis auf den Erben über.

Checkliste 8: Überschuldung prüfen

  • Zu prüfen ist, ob der Nachlass überschuldet ist. In diesem Falle sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden. Die Frist dafür beträgt 6 Wochen. Die Frist beginnt ab Kenntnis von dem Erbfall und der Kenntnis, ob man gesetzlicher Erbe geworden ist oder testamentarischer Erbe ist.

Checkliste 9: Erbschein beantragen

  • Gibt es keine notarielle Verfügung von Todes wegen, wird zum Nachweis der Erbenstellung ein Erbschein benötigt, der beim Nachlassgericht, einer Abteilung des Amtsgerichts, zu beantragen ist. Wer daher gesetzlicher Erbe ist oder aufgrund eines privatschriftlichen Testaments geerbt hat, sollte einen Erbschein beantragen. Er wird z.B. benötigt zur Regelung von Bankangelegenheiten, wenn es keine über den Tod hinaus gültige Vollmacht des Erblassers gibt, und auch zur Berichtigung des Grundbuchs, wenn eine Immobilie im Nachlass vorhanden ist.

Checkliste 10: Andere Verträge kündigen

  • Schließlich muss der Erbe Verträge des Erblassers kündigen, z.B. Versicherungsverträge, Telefonanschluss u.a. oder ggfls. die Verträge auf sich umschreiben lassen, wenn die Verträge fortgesetzt werden sollen. Ebenfalls sollten bezüglich der Konten des Erblassers Lastschriften bzw. Einzugsermächtigungen rechtzeitig widerrufen werden.

Eva Gerz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV)

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
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