Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für die Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, Ermittlung gesetzlicher Erben, Erteilung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis, die Einziehung unrichtiger Erbscheine und Entlassung eines Testamentsvollstreckers. Das Nachlassgericht ist auch zuständig für die Entgegennahme bestimmter Erklärungen wie die Anfechtungserklärung bei Anfechtung einer letztwilligen Verfügung oder die Anfechtung der Annahme der Erbschaft sowie für die Ausschlagung einer Erbschaft.
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- 20. Juni 2019
- AusschlagungAnfechtung, Erbschein, Nachlassgericht, Testament, Testamentsvollstrecker
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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