Oftmals besteht Streit, wer tatsächlich Erbe des Erblassers geworden ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Testament angefochten wurde oder sonstige Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments bestehen. Eine Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist, ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich. Es kann beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Das Nachlassgericht muss von Amts wegen ermitteln, wer Erbe geworden ist. Oftmals dauert das Verfahren jedoch lange und die Entscheidung des Nachlassgerichts erwächst nicht in Rechtskraft. Es kann aber auch vor dem Zivilgericht eine Feststellungsklage eingereicht werden zur Feststellung des Erbenstellung. Ein solches Urteil des Zivilgerichts erwächst in Rechtskraft. Vor dem Zivilgericht gilt kein Amtsermittlungsgrundsatz. Der Kläger muss hier die notwendigen Tatsachen, aus denen er seine Erbenstellung herleitet, notfalls beweisen.

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