SOS Plan vor der Kündigung

Unser SOS Plan vor der Kündigung verdeutlicht, daß wir strategisch und mit viel Erfahrung an die Problematik „Kündigung“ herangehen – am besten, bevor sie im Briefkasten liegt. Es gilt hier wie beim Arzt: Vorbeugen ist besser als Heilen. Diese Idee hat auch die Medien beeindruckt, wie unsere Interviews zeigen, in denen wir den SOS Plan vor der Kündigung auf Bild.de, im Süddeutschen Rundfunk, im Kölner Stadtanzeiger (siehe unten) vorgestellt haben. Mit unserem SOS Plan vor der Kündigung erfahren Sie, wie Sie Ihre Chancen verbessern können, wenn Ihr Arbeitsplatz bedroht ist, die Kündigung aber noch nicht erfolgt ist. Auch hier gilt: je früher, desto besser. Umso mehr können wir für Sie tun. Wir haben auch schon nachweislich und erfolgreich von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer „unkündbar“ gemacht.

Alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden wir hier nicht verraten, aber einen kleinen Blick durchs Schlüsselloch erlauben wir an dieser Stelle schon.

Den aktualisierten „SOS Plan vor der Kündigung“ (Stand 6/2014) können Sie hier als PDF herunterladen.

Weitere SOS Pläne bei und nach Kündigung finden Sie nachfolgend:

Kündigung – was tun? SOS Plan und Checkliste für die Eigenkündigung
(Beitrag erschienen im Kölner Stadtanzeiger)

Der Arbeitsmarkt wendet sich für viele Arbeitnehmer gerade zum Guten. Anstelle von Kurzarbeit und Jobangst bieten sich neue Chancen und Jobangebote. Langfristig soll sogar der demografische Wandel Arbeitnehmern goldene Zeiten bescheren. Aber: die nächste Krise kommt bestimmt. Wer schlau ist, bereitet sich rechtzeitig darauf vor,  und der richtige Zeitpunkt dafür ist immer dann, wenn keine Kündigung in Sicht ist. Davor schützt sie unser SOS Plan vor der Kündigung.

Aber: Eine Kündigung kommt häufig  überraschend und macht auch Arbeitnehmer, die im Job im größten Streß gelassen bleiben, kopflos. Der wichtigste Rat ist daher: Nicht in Panik verfallen, sondern mit kühlem Kopf das Richtige tun. Gegen den Überraschungsschock hilft der „SOS Plan bei Kündigung“, eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die sie beachten müssen, wenn die Kündigung da ist.

SOS Plan bei Kündigung

(1)    Unverhofft kommt oft: Bereiten Sie sich auf eine Kündigung vor, halten Sie diesen SOS Plan oder eine Checkliste bereit.

(2)    Wer schreibt, bleibt? Unterzeichnen Sie keine Dokumente bei einer Übergabe der Kündigung. Nehmen Sie alles mit und lesen Sie es zu Hause in Ruhe durch.  Wer Druck ausübt, führt nichts Gutes im Schilde. Sie sind nicht einmal dazu verpflichtet, auf dem Kündigungsschreiben den Empfang der Kündigung zu quittieren.

(3)    Nicht ohne meinen Anwalt: Lassen Sie Kündigung und Angebote des Unternehmens (Kündigung mit Abfindungsangebot, Aufhebungsvertrag, Wechsel in eine Transfergesellschaft etc.) immer von Ihrem Anwalt prüfen. Eine unüberlegte Unterschrift kann den Kündigungsschutz oder 12 Wochen Arbeitslosengeld (Sperrzeit) kosten.

(4)    Mit der Kündigung nicht zum Scheidungsanwalt: Vereinbaren Sie sofort einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalt, der sich im Kündigungsrecht wirklich auskennt. Die Internethomepage eines Anwaltes gibt wichtige Hinweise, ob entsprechende Erfahrungen vorhanden sind. Im Zweifel zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, aber auch dort nach Fallzahlen im Kündigungsrecht fragen.

(5)    Freie Anwaltswahl statt Rechtsschutzhotline: Suchen Sie sich Ihren Anwalt selbst aus. Auch Rechtsschutzversicherte haben das Recht auf freie Anwaltswahl. Ihre Rechtsschutzversicherung empfiehlt selten einen im Kündigungsrecht erfahrenen Anwalt, sondern häufig Vertragsanwälte, die auf Gebühren gegenüber der Rechtsschutzversicherung verzichten. Also um Geld zu sparen. Ob das die Besten sind?

(6)    Gut geplant ist halb gewonnen: Bereiten Sie den Anwaltstermin gut vor. Weisen Sie schon bei dem ersten Anruf darauf hin, dass Sie eine Kündigung  bekommen haben: gut ausgebildete Fachangestellte fragen dann nach, wann genau Sie die Kündigung bekommen haben und geben Ihnen einen schnellen Beratungstermin. Bringen Sie  zum ersten Beratungstermin in jedem Fall den Arbeitsvertrag, die Kündigung und die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit.

(7)    Die Arbeitsagentur, Ihr Freund und Helfer: Beachten Sie die unverzügliche Meldepflicht bei der Arbeitsagentur. Sonst droht eine Sperrzeit. Eine telefonische Meldung unter 01801/ 555 111 reicht neuerdings zur Fristwahrung aus. Allerdings müssen sie danach einen persönlichen Termin vereinbaren. Je früher sie Arbeitslosengeld beantragen, umso schneller erhalten sie es auch.

(8)    Beantragen Sie sofort ein qualifiziertes Zeugnis, das Ihnen nach dem Gesetz nur „auf Verlangen“ zusteht und bitten Sie um eine zügige Übersendung der Arbeitsbescheinigung, die die Arbeitsagentur braucht, um eine nahtlose Arbeitslosengeldzahlung sicherzustellen.

Warnsignale beachten: Vorbeugen statt klagen

Bei Warnzeichen sollten Sie lieber sofort einen Anwalt konsultieren, bevor die Kündigung im Briefkasten liegt. Warnzeichen für eine bevorstehende Entlassung sind z.B. eine Abmahnung , die Anordnung von Kurzarbeit , Kürzung von Sonderzahlungen oder die Vorlage eines Aufhebungsvertrags. Aber auch ein angekündigtes Personalgespräch oder die Bitte, am Freitag „eine halbe Stunde länger zu bleiben“ kann ein  Vorbote für eine bevorstehende Kündigung sein. In einigen Fällen kann der Job durch Verbesserung des Kündigungsschutzes gerettet werden, z.B. durch einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung oder der Beantragung einer Gleichstellung für Behinderte mit einem GdB unter 50 % oder durch das Stellen eines „Verschlimmerungsantrags“. Auch die Pflege von Angehörigen oder ein Nachrücken  des Ersatzmitglieds in den Betriebsrat hat schon manchen Job gerettet. Allerdings muß in allen Fällen schnell, d.h. unverzüglich gehandelt werden.

Richtig selber kündigen beim Jobwechsel

Übrigens: Auch Arbeitnehmer können bei der Kündigung des alten Jobs viele Fehler machen, wenn sie eine neue Stelle antreten wollen. Aber das ist ein Thema für ein anderes Mal an dieser Stelle.

Michael W. Felser
Autor des Ratgebers
„Kündigung – was tun“, Bund-Verlag.