Bürozeiten unserer Mitarbeiterinnen:

Unsere Kanzlei in Brühl können Sie – auch ohne Termin – persönlich während der Bürozeiten aufsuchen, um z.B. Unterlagen abzugeben oder einen Termin zu vereinbaren. Während der Bürozeiten sind die Assistenzen /Sekretariate unserer Anwälte für Sie da, persönlich, per Telefon, Fax, Mail usw. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr

Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr

zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen unsere Assistenzen/Sekretariate in unseren Niederlassungen in Köln und Bonn nur nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung stehen

Sprechstunde bzw. Beratungs- und Besprechungstermine bei den Anwälten werden nur nach vorheriger Terminabsprache, dann aber je nach Dringlichkeit auch sehr kurzfristig, vergeben. Das hat seinen guten Grund: Unangemeldet in der Kanzlei vorbeischauen und – im Ergebnis – den Anwalt dadurch z.B. bei einem wichtigen Schriftsatz  zu unterbrechen oder ihm die eingeplante Zeit für einen fristwahrenden Schriftsatz zu nehmen, führt zu erheblichen Qualitätseinbussen und verhindert jede vernünftige Organisation der Kanzlei. Stellen Sie sich vor, Sie springen mal grad eben im Krankenhaus vorbei, um den operierenden Arzt zu sprechen. Anwälte, die das ermöglichen, haben entweder wenig zu tun oder können keine sorgfältige personenbezogene Mandatsbearbeitung gewährleisten. Eine Terminvereinbarung über die persönlichen Mitarbeiter der jeweiligen Anwälte geht allerdings bei uns ganz unkompliziert telefonisch, persönlich oder per Mail / Fax oder mittels Terminanfrage per Formular (siehe unten) – rund um die Uhr (24/7). Wir rufen Sie auch gerne zurück.

 Sofortkontakt

Bitte beachten Sie die vielfältigen Möglichkeiten, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn es eilt, unter „Sofortkontakt“.