Kündigungsfrist MTV Hotel Gaststätten (Dehoga) NRW

Kündigungsfrist MTV Hotel Gaststätten (Dehoga/NGG) NRW

Regelmäßig werden wir gefragt, welche Kündigungsfrist bei einer Kündigung im Gaststättengewerbe oder Hotelgewerbe nach dem Manteltarifvertrag MTV Hotel Gaststätten (Dehoga) NRW, abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft NGG und der Dehoga, zu beachten ist. Die Kündigungsfrist, die für beide Seiten zu beachten ist, ist in § 15 MTV in NRW geregelt, in anderen Bundesländern sind andere Regionaltarifverträge maßgeblich.

Die Kündigungsfrist ist in § 15 MTV Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) geregelt. Dort heißt es:

§ 15 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

15.1 Das Arbeitsverhältnis kann innerhalb der ersten 14 Tage beiderseits mit täglicher Frist gekündigt werden.

15.1.2 Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaftung einer Frist von 14 Tagen beiderseits täglich gekündigt werden.

15.2 Nach einer zweijährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber beträgt diese Kündigungsfrist beiderseits 1 Monat zum Ende eines jeden Monats.

15.3 Nach einer zehnjährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber beträgt diese Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines jeden Monats.

15.4 Nach einer zwölfjährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber beträgt diese Kündigungsfrist 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

15.5 Nach einer fünfzehnjährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber beträgt diese Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats

15.6 Nach einer zwanzigjährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber beträgt diese Kündigungsfrist 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

15.7 Nach einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und Vollendung des 50. Lebensjahres wird das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nach Möglichkeit nicht mehr ordentlich gekündigt werden.

Im Zweifel sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, insbesondere bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Wird die Kündigungsfrist zu kurz gewählt und nimmt der Arbeitnehmer eine Beschäftigung bei einem Wettbewerber auf, kann diese Tätigkeit durch einstweilige Verfügung bis zum Ablauf der korrekt ermittelten Kündigungsfrist unterbunden werden.

Für wen gilt der MTV Hotel GaststättenNRW?

Der zwischen NGG NRW und der DEHOGA NRW vereinbarte Manteltarifvertrag gilt für ca. 300.000 Beschäftigten im Gastgewerbe.

Der MTV Hotel Gaststätten gilt nur dann, wenn beide Seiten tarifgebunden sind (also der Arbeitnehmer Mitglied der NGG, der Arbeitgeber beim Arbeitgeberverband Dehoga), oder die Geltung des MTV im Arbeitsvertrag vereinbart ist durch eine entsprechende Bezugnahmeklausel. Eine beiderseitige Geltung kann auch dann eintreten, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies kann auf den Seiten des BMAS im Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge überprüft werden.

MTV Hotel Gaststätten des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) allgemeinverbindlich!

Update 1.1.2015: Der Manteltarifvertrag Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit 1.1.2015 allgemeinverbindlich.

 

Mehr Infos zu Kündigungsfristen im Arbeitsrecht finden Sie in unserem Rechtslexikon unter dem Stichwort „Kündigungsfristen“.

Der Autor wird regelmäßig als Arbeitsrechtsexperte im WDR und von Bild.de interviewt und zitiert. Daneben wird Rechtsanwalt Felser in Beiträgen u.a. in der Süddeutschen Zeitung, Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z, WELT, Capital, Focus und Spiegel/Managermagazin sowie zahlreichen anderen Zeitschriften zitiert.

z.B. Bild.de vom 1.3.2013: Richtig kündigen. Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten. Beitrag mit Interview und Tipps von Rechtsanwalt Felser für den gelungenen Jobwechsel.

Autor:
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Köln und Brühl
Autor des Ratgebers “Kündigung – was tun?”
Gründer des Kündigungsschutzzentrum Köln

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