Unter Best Practice werden wir künftig Fälle – natürlich anonymisiert – und deren Verlauf veröffentlichen, um Ihnen wichtige Hinweise für den richtigen Zeitpunkt der Einschaltung eines Anwalts und Einblicke in den Ablauf eines Mandates zu geben. Wir hoffen, damit verhindern zu können, daß das „Kind in den Brunnen fällt“. Häufig nämlich können wir durch eine zu späte Beauftragung nur „reparierend“ tätig werden. Eine frühzeitige Einschaltung im Sinne einer „Vorbeugung“ ist oftmans besser und kostengünstiger als die „Heilung“.

Elternzeit (Teilzeitbeschäftigung)

Wir haben erfolgsversprechend die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit für unsere Mandantin geltend gemacht. Der Antrag kann anders als das normale Teilzeitverlangen nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Eine Ablehnung ist schwer, aber nicht unmöglich. Der Arbeitgeber hatte allerdings den Antrag nicht fristgerecht mit schriftlicher Begründung abgelehnt, weil er die Frist nicht kannte. Das führt dazu, dass das Teilzeitverlangen aus formalen Gründen nicht mehr abgelehnt werden kann.

Kündigung

 

Scheinselbständigkeit

 

Beamtenrecht

 

Konkurrentenklage