Telefonhotlines von Diensteanbietern und Rechtsschutzversicherungen

Wir halten nichts von anonymen kostenpflichtigen Telefonhotlines, bei denen Sie den Anwalt, zu dem Sie durchgeschaltet werden, nicht kennen und auch dessen Qualifikation oder Erfahrung nicht. Die Telefonate finden unter Zeitdruck statt, der Sachverhalt wird nicht gründlich ermittelt, meistens beraten unerfahrene Allgemeinanwälte bei schlechter Bezahlung. Das Ergebnis ist entsprechend. Das gilt für alle Anwalthotlines, auch solche von Rechtsschutzversicherern. Unsere Skepsis auf der Basis objektiver struktureller Nachteile von Telefonhotlines wird durch schlechte Testergebnisse bestätigt. Telefonhotlines, die nach diesem Muster arbeiten, fallen aber nicht nur bei Tests oft durch.

Auch unsere Mandanten haben schon schlechte Erfahrungen mit solchen Hotlines gemacht. So haben Rechtsschutzversicherer bei einem Mandanten die Erfolgsaussicht verneint und vom Anwaltsbesuch abgeraten. Wir haben den Prozeß für den Mandanten gewonnen.

Telefonhotline von Felser.de und Juracity.de

Trotzdem können Telefonhotlines Sinn machen, u.a. wegen der mandantenseitig gewünschten Kostentransparenz. Aber nur dann, wenn die Hotline bestimmte Bedingungen erfüllt (spezialisierte Anwälte, die namentlich bekannt sind und die auch für Nachfragen kontaktiert werden können), macht eine Telefonhotline Sinn.

Wir bieten ab November 2012 solche kostenpflichtige Hotlines zu den Themen „Kündigung“ und „Scheinselbständigkeit“ an, bei denen Sie Anwälte erreichen, über deren Person, Qualifikation und Erfahrung Sie sich auf unseren Seiten ausführlich informieren können und die zu dem Thema, das sie zum Anruf veranlasst hat, nachweislich besondere Erfahrungen aufweisen. Qualität steht bei uns im Vordergrund. Die teuerste Beratung ist die schlechte Beratung.