Erbe

Anwachsung Erbteil

Die Anwachsung ist u.a. in § 2094 BGB geregelt. Wenn in einer letztwilligen Verfügung mehrere Erben eingesetzt sind, und einer der Miterben nicht Erbe wird, z.B. durch Vorversterben oder Ausschlagung der Erbschaft, dann wächst der Erbteil des weggefallenen Miterben den übrigen Miterben an, deren Erbteil sich dadurch erhöht. 5 / 5 ( 1 vote )

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Auflage

Gemäß § 1940 BGB kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten.  In Testamenten kommen häufig Auflagen vor, die die Grabpflege betreffen.

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Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft

Gesetzlich ist die Miterbengemeinschaft auf Auseinandersetzung ausgerichtet, § 2042 BGB. Dies bedeutet, dass die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden müssen. Ein sich ergebender Überschuss ist unter den Miterben gemäß Erbquote zu verteilen. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Miterbengemeinschaft auseinandergesetzt. Befinden sich Grundstücke im Nachlass, ist oftmals im Vorfeld die Teilungsversteigerung durch das zuständige Gericht erforderlich, …

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Ausschlagung

Ein Erbe kann die Erbschaft gemäß §§ 1942 ff BGB ausschlagen. Dies ist insbesondere ratsam, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Frist für die Ausschlagung beträgt 6 Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Erbfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt hat. Grund der Berufung bedeutet, dass der Erbe …

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Beerdigungskosten

Diese hat gemäß § 1968 BGB der Erbe zu tragen. Handelt es sich um Miterben, tragen die Miterben die Beerdigungskosten anteilig in Höhe ihrer Erbquote.

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Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein sog. gemeinschaftliches Testament, das in den §§ 2265 ff BGB geregelt ist. das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und einen Dritten (meistens die gemeinsamen Kinder) zu ihren Schlusserben. Beim Tod des Erstversterbenden wird der …

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Bestattungspflicht

Die Pflicht bzw. das Recht zur Totenfürsorge steht den nächsten Angehörigen zu. Die Bundesländer haben jeweils eigene Gesetze erlassen. In NRW regelt § 8 BestG NRW die Bestattungspflicht.

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Bewertung des Nachlasses

Hinsichtlich der Bewertung von Nachlassgegenständen enthält das BewG verschiedene Regelungen. Praktisch relevant ist häufig die Bewertung von Immobilien oder Unternehmen sowie Gesellschaftsbeteiligungen. Insoweit ist in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Pflichtteilsberechtigte hat gemäß § 2314 BGB einen Anspruch gegen den Erben auf eine Wertermittlung in Form eines Sachverständigengutachtens.

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Bezugsberechtigung

Das Bezugsrecht einer bestimmten Person ist häufig in Lebensversicherungsverträgen enthalten. Ebenfalls kann dies in Verträgen mit der Bank bezüglich Sparguthaben vereinbart werden. Es handelt sich um sog. Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall. Ist ein Bezugsberechtigter bestimmt, erwirbt derjenige die Versicherungssumme bzw. das Sparguthaben im Falle des Todes des Erblassers außerhalb der Erbfolge. Die …

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Dürftigkeitseinrede

Manchmal reicht der Nachlass nicht aus, um sämtliche Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Der Erbe kann durch Erhebung der Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) bewirken, dass seine Haftung auf den Nachlass begrenzt wird. Er haftet dann nicht mit seinem Privatvermögen. Er muss lediglich den gesamten Nachlass zur Befriedigung der Gläubiger herausgeben. Die Erhebung der Dürftigkeitseinrede kommt in …

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