Oftmals besteht Streit, wer tatsächlich Erbe des Erblassers geworden ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Testament angefochten wurde oder sonstige Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments bestehen. Eine Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist, ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich. Es kann beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Das Nachlassgericht muss …
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Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten. Er haftet auch für Kosten und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall oder der Verwaltung des Nachlasses nach dem Todesfall entstehen. Der Erbe muss möglichst versuchen, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken und eine Haftung seines Privatvermögens zu vermeiden. Wesentliche Instrumente zur Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2019 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Erbe, Erben, Erbenhaftung, Erblasser, Erbrecht, Erbschaft, Haftung, Miterben, Nachlassverbindlichkeiten
Es ist ratsam, in einer letztwilligen Verfügung zu regeln, wer ersatzweise Erbe werden soll, wenn der primär bedachte Erbe gar nicht Erbe wird, weil er z.B. vorverstorben ist oder die Erbschaft ausschlägt. Der Ersatzerbe tritt an die Stelle des weggefallenen Erben, § 2096 BGB. Für den Fall, dass ein als Erbe eingesetzter Abkömmling vor dem …
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Der Erbe erbt auch die Schulden des Erblassers und haftet für die sog. Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Der Erbe muss daher zum eigenen Schutz Sorge dafür tragen, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Nachlass. Im Wesentlichen gibt es zwei gesetzliche Instrumente zur Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, nämlich …
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Der sog. kleine Pflichtteil betrifft den Fall, dass ein Ehegatte, der im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit seinem Ehepartner gelebt hat, nicht Erbe seines Ehepartners wird. Üblicherweise beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten neben Abkömmlingen nach § 1931 BGB 1/4. Bei der Zugewinngemeinschaft erhöht sich dieser Erbteil nochmals um ¼, so dass die Erbquote neben Abkömmlingen …
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Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. Nachlassverbindlichkeiten sind einerseits Schulden, die von dem Erblasser herrühren, aber auch Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall entstehen wie Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Beerdigungskosten u.a. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken.
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Die Entziehung des Pflichtteils ist gemäß § 2333 BGB nur in den dort genannten Fällen möglich, also insbesondere bei Straftaten gegen den Erblasser oder eine ihm nahestehende Person und bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser. Andere Gründe als die in § 2333 BGB aufgelisteten Gründe sind für eine Pflichtteilsentziehung ausgeschlossen. Die Entziehung des …
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