Miterben

Abschichtung

Die Abschichtung ist eine Form der Miterbenauseinandersetzung, die im Gesetzt nicht ausdrücklich geregelt ist, von der Rechtsprechung jedoch anerkannt ist. Es handelt sich um eine Vereinbarung unter den Miterben, dass ein Miterbe gegen Zahlung einer Abfindung aus der Miterbengemeinschaft ausscheidet. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst den noch übrig gebliebenen Miterben an. Der Abschichtungsvertrag ist …

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Alleinerbe

Der Alleinerbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er erbt das Vermögen, aber auch die Schulden des Erblassers. Gibt es mehrere Erben, so werden diese als Miterben bezeichnet. 5 / 5 ( 1 vote )

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Anwachsung Erbteil

Die Anwachsung ist u.a. in § 2094 BGB geregelt. Wenn in einer letztwilligen Verfügung mehrere Erben eingesetzt sind, und einer der Miterben nicht Erbe wird, z.B. durch Vorversterben oder Ausschlagung der Erbschaft, dann wächst der Erbteil des weggefallenen Miterben den übrigen Miterben an, deren Erbteil sich dadurch erhöht. 5 / 5 ( 1 vote )

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Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft

Gesetzlich ist die Miterbengemeinschaft auf Auseinandersetzung ausgerichtet, § 2042 BGB. Dies bedeutet, dass die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden müssen. Ein sich ergebender Überschuss ist unter den Miterben gemäß Erbquote zu verteilen. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Miterbengemeinschaft auseinandergesetzt. Befinden sich Grundstücke im Nachlass, ist oftmals im Vorfeld die Teilungsversteigerung durch das zuständige Gericht erforderlich, …

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Beerdigungskosten

Diese hat gemäß § 1968 BGB der Erbe zu tragen. Handelt es sich um Miterben, tragen die Miterben die Beerdigungskosten anteilig in Höhe ihrer Erbquote.

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Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein sog. gemeinschaftliches Testament, das in den §§ 2265 ff BGB geregelt ist. das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und einen Dritten (meistens die gemeinsamen Kinder) zu ihren Schlusserben. Beim Tod des Erstversterbenden wird der …

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Erbenhaftung

Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten. Er haftet auch für Kosten und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall oder der Verwaltung des Nachlasses nach dem Todesfall entstehen. Der Erbe muss möglichst versuchen, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken und eine Haftung seines Privatvermögens zu vermeiden. Wesentliche Instrumente zur Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die …

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Mediation

Bei der Auseinandersetzung zwischen Miterben kann es häufig ratsam sein, einen Mediator einzuschalten. Es gibt auch die Möglichkeit, bei Gericht eine Mediation bzw. Streitschlichtung durchzuführen.

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Rechnungslegung

Ansprüche auf Rechnungslegung sind im Gesetz an verschiedenen Stellen geregelt. Praxisrelevant ist insbesondere der Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker, § 2218 BGB. Bei einer länger dauernden Verwaltungsvollstreckung kann der Erbe jährlich die Rechnungslegung verlangen. Ein Anspruch auf Rechnungslegung kann sich auch aus § 666 BGB gegen einen Miterben ergeben, der die Verwaltung des Nachlasses innerhalb der …

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Teilungsanordnung

Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung gemäß § 2048 BGB Vorgaben für eine Aufteilung des Nachlasses machen, indem er bestimmte Sachen (z.B. eine Immobilie oder ein bestimmtes Konto) einem bestimmten Miterben zuweist. Erhält der Miterbe damit mehr als es seiner Erbquote entspricht, muss er den Überschuss an die anderen Miterben ausgleichen.

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