Die Abschichtung ist eine Form der Miterbenauseinandersetzung, die im Gesetzt nicht ausdrücklich geregelt ist, von der Rechtsprechung jedoch anerkannt ist. Es handelt sich um eine Vereinbarung unter den Miterben, dass ein Miterbe gegen Zahlung einer Abfindung aus der Miterbengemeinschaft ausscheidet. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst den noch übrig gebliebenen Miterben an. Der Abschichtungsvertrag ist nicht formbedürftig, selbst dann nicht, wenn eine Immobilie im Nachlass vorhanden ist (obwohl grundsätzlich Verträge im Zusammenhang mit einer Immobilie der Form der notariellen Beurkundung bedürfen).

Ähnliche Einträge

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.