Zahlungsklage

Mit einer Zahlungsklage wird bei Gericht die Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend gemacht.

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Zahlungsunfähigkeit

Ist ein Erbe zahlungsunfähig oder hat er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt, muss er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen, § 1980 BGB. Mit Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens tritt die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass ein. Der Erbe haftet nicht mehr mit seinem Privatvermögen für Nachlassverbindlichkeiten.

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Zinsen bei Verzug

Besteht Verzug mit der Zahlung einer Geldsumme, ist der Geldbetrag zu verzinsen. Der gesetzliche Zinssatz bei Verzug beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen ist darauf zu achten, den Erben frühzeitig durch eine Mahnung in Verzug zu setzen. Denn oftmals dauern Pflichtteilsauseinandersetzungen lange, so dass die Verzugszinsen erhebliche Summen erreichen und zusätzlich …

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Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich unter Ehegatten ist nach § 5 ErbstG steuerfrei. Der Zugewinnausgleich bei Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wird erbrechtlich nach § 1371 BGB im Todesfall durch die pauschale Erhöhung der gesetzlichen Erbquote des Ehegatten durchgeführt. Nach § 1931 BGB beträgt die Erbquote des Ehegatten neben Erben der ersten Ordnung (Abkömmlinge) ¼. …

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Zusatzpflichtteil

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Gemäß § 2305 BGB besteht ein Anspruch auf den Zusatzpflichtteil, wenn der Pflichtteilsberechtigte  zwar Erbe ist, ihm aber ein Erbteil hinterlassen ist, der geringer als sein Pflichtteil ist. Er kann dann als Zusatzpflichtteil den Betrag verlangen, um den der hinterlassene Erbteil hinter der Pflichtteilsquote zurück bleibt.

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Zuschlag

Der Zuschlag ist ein Begriff aus der Zwangsversteigerung von Immobilien. Wird einem Bieter durch das Gericht der Zuschlag erteilt, erwirbt er damit das Eigentum an der Immobilie.

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Zustellungsbevollmächtigter

Ein Zustellungsbevollmächtigter ist bevollmächtigt, zuzustellende Schriftstücke für eine andere Person entgegen zu nehmen. In Nachlassangelegenheiten kommt dies insbesondere vor, wenn durch das Nachlassgericht Zustellungen an im Ausland lebende Personen vorzunehmen sind. Haben diese Personen eine im Inland lebende Person als Zustellungsbevollmächtigten benannt, veranlasst das Gericht die Zustellung an diese Bevollmächtigten. Damit werden sonst oft gegebene …

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