Besteht Verzug mit der Zahlung einer Geldsumme, ist der Geldbetrag zu verzinsen. Der gesetzliche Zinssatz bei Verzug beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen ist darauf zu achten, den Erben frühzeitig durch eine Mahnung in Verzug zu setzen. Denn oftmals dauern Pflichtteilsauseinandersetzungen lange, so dass die Verzugszinsen erhebliche Summen erreichen und zusätzlich zu dem Pflichtteil zu zahlen sind.
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- 20. Juni 2019
- Basiszinssatz, Pflichtteil, Pflichtteilsansprüche, Verzug, Verzugszinsen
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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