Eine Erbschaft muss nicht ausdrücklich angenommen werden. Die Annahme wird durch das Gesetz in § 1943 BGB fingiert, wenn die Frist für die Ausschlagung, die gemäß § 1944 BGB 6 Wochen beträgt, abgelaufen ist. In bestimmten Fällen kann die Annahme der Erbschaft durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht angefochten werden, beispielsweise wenn der Erblasser nicht wusste, …
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Die Anwachsung ist u.a. in § 2094 BGB geregelt. Wenn in einer letztwilligen Verfügung mehrere Erben eingesetzt sind, und einer der Miterben nicht Erbe wird, z.B. durch Vorversterben oder Ausschlagung der Erbschaft, dann wächst der Erbteil des weggefallenen Miterben den übrigen Miterben an, deren Erbteil sich dadurch erhöht. 5 / 5 ( 1 vote )
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Ein Erbe kann die Erbschaft gemäß §§ 1942 ff BGB ausschlagen. Dies ist insbesondere ratsam, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Frist für die Ausschlagung beträgt 6 Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Erbfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt hat. Grund der Berufung bedeutet, dass der Erbe …
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Die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung wird durch das Nachlassgericht vorgenommen. Eröffnet werden in amtlicher Verwahrung befindliche letztwillige Verfügungen und auch privatschriftliche Testamente, die sich in privatem Besitz befinden. Werden solche aufgefunden, müssen sie im Todesfall beim Nachlassgericht zur Eröffnung eingereicht werden. Über die Eröffnung verfasst das Gericht ein Protokoll. Das Gericht übersendet die letztwillige Verfügung …
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