Der Alleinerbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er erbt das Vermögen, aber auch die Schulden des Erblassers. Gibt es mehrere Erben, so werden diese als Miterben bezeichnet. 5 / 5 ( 1 vote )
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Gemäß § 1922 BGB geht im Erbfall kraft Gesetzes der Nachlass mit allen Aktiva und Passiva auf den Erben über. Der Erbe wird somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Eine sog. Sondererbfolge gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Höfen nach der HöfeO oder im Bereich des Gesellschaftsrechts …
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Der Nachlass ist das gesamte Vermögen, das der Erblasser hinterlässt. Dazu gehören nicht nur alle Aktiva, sondern auch Passiva. Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und haftet daher auch für die Nachlassverbindlichkeiten.
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Die Universalsukzession bedeutet Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Der Erbe tritt insgesamt in die Rechtsposition des Erblassers ein.
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