Teilungsversteigerung

Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft

Gesetzlich ist die Miterbengemeinschaft auf Auseinandersetzung ausgerichtet, § 2042 BGB. Dies bedeutet, dass die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden müssen. Ein sich ergebender Überschuss ist unter den Miterben gemäß Erbquote zu verteilen. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Miterbengemeinschaft auseinandergesetzt. Befinden sich Grundstücke im Nachlass, ist oftmals im Vorfeld die Teilungsversteigerung durch das zuständige Gericht erforderlich, …

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Hinterlegung

Die Hinterlegung spielt einerseits eine Rolle bei Testamenten, die beim Nachlassgericht hinterlegt werden können, um sicherzustellen, dass das Testament im Todesfall auch zur Eröffnung gelangt. Die Hinterlegung ist jedoch auch ein Instrument, sich von einer Verbindlichkeit zu befreien, wenn unklar ist, wer genau der Gläubiger der Forderung ist. Die Hinterlegung zur Schuldbefreiung erfolgt beim Amtsgericht. …

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Teilungsversteigerung

Miterben können einvernehmlich eine Immobilie veräußern. Oft kommt es jedoch vor, dass keine Einigkeit erzielt werden kann. Jeder einzelne Miterbe hat dann die Möglichkeit, beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung zu beantragen.

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