Das Testament ist eine Form der letztwilligen Verfügung. Daneben gibt es noch den Erbvertrag. Das Testament kann entweder notariell errichtet werden oder eigenhändig. Wenn es eigenhändig errichtet wird, ist Wirksamkeitsvoraussetzung, dass es vollständig mit der eigenen Hand geschrieben ist, § 2247 BGB. Es soll auch unterschrieben sein und Datum und Ort der Errichtung angeben.  Nicht wirksam ist somit ein Testament, das mit dem PC geschrieben und nur unterschrieben wurde, oder das eine andere Person geschrieben hat und nur von dem Erblasser unterschrieben ist.  Zur Errichtung eines Testaments muss der Erblasser testierfähig sein, § 2229 BGB. Eine Sonderform ist das gemeinschaftliche Testament, das gemäß § 2265 BGB nur von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden kann. In einem Testament können verschiedene Verfügungen enthalten sein, insbesondere eine Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Anordnung einer Auflage, Teilungsanordnung.

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