Dies ist der Oberbegriff, unter den zwei Arten der letztwilligen Verfügung zusammengefasst werden: Testament und Erbvertrag.

In einer letztwilligen Verfügung können insbesondere eine Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung und Auflagen bestimmt werden. Der Erblasser kann aber auch weitere Anordnungen treffen, z.B. Testamentsvollstreckung anordnen oder Teilungsanordnungen vorgeben.

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