DSC_2305Rechtsanwältin Eva Gerz
Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht 
Testamentsvollstreckerin (DVEV)

Rechtsanwältin Eva Gerz wurde 1970 in Brühl geboren. Sie ist Rechtsanwältin und verfügt über die Zusatzqualifikationen Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist außerdem geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV) und entsprechend zertifiziert.

Sie ist seit 1998 in Vollzeit ausschließlich mit Mandaten aus dem Familienrecht und Erbrecht befasst und entsprechend hochgradig spezialisiert und erfahren. Unter anderem zum Thema Elternunterhalt (Schnittstelle Familienrecht / Erbrecht) ist sie durch zahlreiche Interviews hervorgetreten.

Im Jahr 1990 legt sie das Abitur am Max-Ernst-Gymnasium in Brühl ab. In der Zeit von 1990 bis 1995 absolvierte sie das Jurastudium an der Universität zu Köln, das sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Nach der Examensprüfung war Rechtsanwältin Eva Gerz bis 1996 an der Universität zu Köln für Lehrstühle im Bereich Zivilrecht als Assistentin tätig.

1996 schloss sich das zweijährige Rechtsreferendariat im Bezirk OLG Köln an, das mit dem Erwerb des zweiten juristischen Staatsexamens im Juni 1998 abgeschlossen wurde.

Seit August 1998 ist Rechtsanwältin Eva Gerz in Vollzeit in der Kanzlei Felser tätig und verfügt über entsprechend umfangreiche Erfahrungen im Familienrecht und Erbrecht.

Rechtsanwältin Eva Gerz verfügt insbesondere über folgende Mitgliedschaften:
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
– Mitglied des Deutschen Familiengerichtstag e.V.

Was unsere Fachanwältin im Familienrecht insbesondere für Sie tun kann:
– Durchführung von Scheidungsverfahren
– Regelung von Ehegattenunterhaltsansprüchen und Kindesunterhaltsansprüchen
Zugewinnausgleich
– Vermögensauseinandersetzung, insbesondere bezüglich gemeinsamer Immobilie
– Abwehr von Ansprüchen auf Elternunterhalt gegenüber dem Sozialamt
– Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Was unsere Fachanwältin für sie im Erbrecht tun kann:
– Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
– Durchsetzung bzw. Abwehr von Vermächtnisansprüchen
– Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen unter Miterben
– Regelung der Nachlassaufteilung
– Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und Übertragungsverträge in vorweggenommener Erbfolge
Anfechtung von Testamenten
Ausschlagung von Erbschaften
– Unterstützung gegen Ansprüche des Sozialamts auf Rückforderung lebzeitiger  Schenkungen, insbesondere Immobilienübertragungen von Eltern auf Kinder
– Regelung von Erbfällen mit Auslandsbezug
– Beantragung eines Erbscheins

In unserem Rechtslexikon veröffentlicht Frau Gerz in unregelmäßigen Abständen Artikel zu Themen wie Ehe, Unterhalt, Scheidung und Betreuungsrecht.

Im dem lokalen Marktmagazinen (Brühl, Wesseling, Hürth, Erftstadt) und auf unserem Blog (online seit 2004!) veröffentlicht sie regelmäßig Tipps in einer Rechtsrubrik zum Erbrecht und Familienrecht, z.B.

11 Rechtsirrtümer im Erbrecht

Sie hat zahlreiche Interviews zum Thema Scheidung, Unterhalt und Elternunterhalt gegeben (Kölner EXPRESS, FAZ, Rheinische Post, Süddeutsche Zeitung, Bild.de, Frankfurter Rundschau etc.) und im ZDF Zuschauerfragen beantwortet. Die wichtigsten Interviews waren:

Bild.de vom 18.03.2015: Aktuelles Gerichts-Urteil | Kuckuckskind! Mutter muss Vater nicht preisgeben. Anwältin für Familienrecht erklärt, was das für Folgen für Scheinväter hat. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Neue Osnabrücker Zeitung vom 17.02.2014: BGH über Unterhalt für Eltern: Nur betuchte Kinder müssen zahlen. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Ihre Vorsorge vom 17.02.2014: Faktencheck: Pflegekosten-Urteil – Eine merkwürdige Debatte. Der Sohn muss Pflegekosten übernehmen, obwohl der Vater sämtlichen Kontakt abgebrochen hat. Das BGH-Urteil hat hohe Wellen geschlagen. Doch die Aufregung geht komplett an der Realität vorbei. Von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Kölner Express vom 11.04.2012: Finanznot im Pflegefall. Wenn Kinder für ihre Eltern haften müssen? Von DR.SIEGLINDE NEUMANN mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Biallo.de vom 23.12.2011: Unterhalt – Wann müssen Kinder für Eltern im Pflegeheim zahlen? Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Bild.de vom 14.11.2011: Von Kim Kardashian bis Tiger Woods | Was wir aus Promi-Scheidungen lernen können. Ein Beitrag von Nicole Gast mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Kölner Express vom 07.12.2010: Finanznot durch Heimkosten. Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? Von SIEGLINDE NEUMANN mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Hörzu vom 09.11.2010: Kinder haften für ihre Eltern – Wie viel zahlen Kinder für die Pflege der Eltern? Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Eva Gerz.

Süddeutsche Zeitung vom 11.05.2010: Unterhalt für die Eltern Kinder zur Kasse. Viele Senioren können die hohen Kosten für die eigene Pflege nicht alleine tragen. Grundsätzlich müssen dann die Kinder einspringen. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin Eva Gerz.

Süddeutsche Zeitung vom 10.05.2010: Unterhalt von Eltern und Staat. Mit 18 raus aus dem Haus. Auszug aus dem „Hotel Mama“: Wann volljährige Kinder Anspruch auf eine eigene Bleibe haben und was Eltern und Staat dazu beisteuern müssen.  Mit Interviews von Fachanwältin für Familienrecht Gerz.

Rheinische Post vom 02.02.2010: Mehr Erbe für die Pflege. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin Eva Gerz.

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.12.2006: Achtung, Kinder haften für ihre Eltern! Immer mehr Kinder sollen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen / Doch wer richtig informiert ist, kann dies oft verhindern. Mit Interviewzitaten von Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.

Rheinische Post vom 12.12.2006: Rechte und Pflichten: Wenn Eltern ins Heim müssen. Über die Rechte und Pflichten der Kinder sprach Dr. Antje Hönig mit Eva Gerz, Fachanwältin für Familienrecht in der Brühler Kanzlei Felser.

Hamburger Abendblatt vom 21.10.2006: Unterhalt Neue Gerichtsurteile schränken Zugriff des Staates ein. Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Weniger Rente, mehr Pflegefälle: Doch das Einkommen des Nachwuchses ist weitgehend geschützt. Die genauen Regeln. Mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin Eva Gerz.

Frankfurter Rundschau vom 10.08.2006: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Gerz zur aktuellen Pofalla Diskussion: Hintergrund: Der Staat muss zahlen – Rechtslage beim Unterhalt.

IGBCE KOMPAKT Heft Mai 2005 mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema „Wenn Eltern im Heim leben – Kinder müssen manchmal zahlen“.

Süddeutsche Zeitung vom 1.09.2004: Artikel mit Zitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema: „Unterhalt für die Eltern – Kinder zur Kasse“.

Rheinische Post vom 6.07.2004: Artikel mit Zitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema „Wer zahlt für die Pflege“ zum Thema Unterhalt für die Eltern.

Frankfurter Rundschau vom 11.06.2004: Artikel mit Interview von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema Unterhalt.